Finanzen in Annaburg Finanzen in Annaburg: Auflage bereitet einige Kopfschmerzen

Annaburg - „Das ist ein Problem“, bekennt Annaburgs Kämmerer Mario Bader. Die Kommunalaufsicht hat zwar den Haushaltsplan der Stadt für das laufende Jahr, der im Juni vom Stadtrat beschlossen wurde, genehmigt, aber es gibt eine entscheidende Auflage, die Bauchschmerzen bereitet. Bis zum 30. Oktober soll Annaburg ein Konsolidierungskonzept (Strategiepapier zum Abbau von Schulden) erstellen. Gerade das wollte der Stadtrat vermeiden. Deshalb war Geld aus der Rücklage eingeplant worden, um das Finanzloch zu stopfen.
Andere Sichtweise
Doch diese Annahme wird von der Kommunalaufsicht nicht akzeptiert, da die Stadt nach der Umstellung der Haushaltsplanung auf die Doppik noch keine Eröffnungsbilanz vorweisen kann. Die Kommunalaufsicht bezweifelt, dass die Rücklage tatsächlich in der eingeplanten Höhe vorhanden ist.
Allerdings, was ist, wenn sie doch da ist? Dann wird viel Arbeit unnötig investiert, gibt Mario Bader zu bedenken. Er weist noch auf einen anderen Widerspruch hin. Die Kommune soll sparsam wirtschaften und, wie es wohl von der Kommunalaufsicht erneut gefordert wurde, Personalkosten sparen. Andererseits erfordere gerade das Erstellen der Eröffnungsbilanz Personal. Und wenn ein Büro außerhalb der Verwaltung damit beauftragt werde, müsse mit immensen zusätzlichen Kosten gerechnet werden. 100 000 Euro seien da durchaus im Bereich des Möglichen. Wann die Annaburger die Eröffnungsbilanz nach doppischen Gesichtspunkten vorlegen können, ist noch ungewiss. Vielleicht 2016.
Vorschlag im Ausschuss
Haushaltsplan und -satzung seien bestätigt, die geplanten Aufgaben könnten in Angriff genommen bzw. fortgeführt werden, äußerte Finanzausschussvorsitzende Helga Welz (Interessengemeinschaft für Feuerwehr und Bürgerwohl). „Das ist das Wichtigste.“ Die Forderung nach einem Konsolidierungskonzept bis Ende Oktober sieht auch sie als ein gravierendes Problem. Sie wolle deshalb in der nächsten Finanzausschusssitzung, wahrscheinlich Anfang September, vorschlagen, bei der Kommunalaufsicht um Fristverlängerung bis zum Jahresende zu bitten. Würde sie gewährt, könnte das geforderte Konzept im Rahmen der Haushaltsplanung für 2016 erstellt werden und der Verwaltung blieben zusätzliche Arbeit und damit einhergehende beträchtliche Belastungen erspart. (mz/gro)