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Angeln in der Schwarzen Elster Angeln in der Schwarzen Elster: Lachs und Meeresforelle sollen zurückkehren

Von Ute Otto 22.01.2018, 10:26
Lässt sich auch die Stauanlage im Neugraben zwischen Grabo und Hemsendorf so gestalten, dass Fische sie passieren können? Die Jessener Angler wollen das mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft klären.
Lässt sich auch die Stauanlage im Neugraben zwischen Grabo und Hemsendorf so gestalten, dass Fische sie passieren können? Die Jessener Angler wollen das mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft klären. F. Grommisch

Jessen - Es ist ein langfristiges Ziel, das die Angler der DAV-Ortsgruppe Jessen in ihrer Jahreshauptversammlung angesprochen haben: „Wir möchten, dass sich in der Schwarzen Elster verschwundene Fischarten wie Lachs oder Meeresforelle wieder ansiedeln“, berichtet der Ortsgruppenvorsitzende Gerd Scharfenberg.

„Die Schwarze Elster war früher eines der fischreichsten Gewässer“, sagt er. Die Begradigung und Verbau des Flusses und seiner Nebenflüsse sowie hohe Schadstoffbelastung durch die Industrialisierung schon ab dem 19. Jahrhundert hätten dazu geführt, dass die Großsalmoniden ihre angestammten Laichplätze in den Quellgebieten der Schwarzen Elster und der Nebenflüsse nicht mehr erreichen.

Projekt in Brandenburg

Die Jessener Angler seien bereit, in ihren Fanggebieten diesbezügliche Initiativen zu unterstützen. In Brandenburg läuft seit 1997 ein Projekt, in dessen Zuge bereits drei von sechs Wehranlagen, und zwar Arnsnesta, Herzberg und Bad Liebenwerda für Lachs und Meeresforelle wieder passierbar gemacht wurden.

„Unser Mitglied Sven Peter hat sich erboten, sich kundig zu machen, in welcher Form wir da einen Beitrag leisten können“, so Scharfenberg. Seiner Kenntnis nach ist zum Beispiel der Neugraben an der Mündung zur Schwarzen Elster noch verbaut. Wenn, dann müsse man das mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz angehen.

Auch Hechten möchten die Jessener Angler im Neugraben, Schweinitzer Fließ und in der Kremitz die Chance einräumen, sich besser vermehren zu können. Diesbezüglich habe Sven Peter vorgeschlagen, den Neubesatz mit größeren Hechten vorzunehmen, die sich gegen kannibalistische Artgenossen schon wehren können.

Ein Stück an der Kremitz gehört zu den neuen Pachtgewässern der Jessener Angler. Der Pachtvertrag müsse noch vom Stadtrat genehmigt werden. Mehr Pachtgewässer bedeute für die Angler natürlich mehr Verantwortung und Arbeit. Was die Petrijünger der Elsterstadt leisten für Pflege und Erhalt von Gewässern und wie es dabei mit der Stadt und anderen Vereinen Hand in Hand geht, will übrigens im April das MDR-Fernsehen am Beispiel des Schwanenteichs zeigen.

In Übereinkunft mit der Stadt Jessen ist es laut Scharfenberg auch gelungen, dass es rund um den Badesee in Jessen-Süd „bei weitem nicht mehr so vermüllt ist wie früher“. Das Tor der Zufahrt ist jetzt verschlossen, Mitglieder des Angelvereins haben mit der Berechtigung, das Gelände zu befahren, einen Schlüssel erhalten. Die Petrijünger begrüßen es auch, dass die Stadt von ihrem Ansinnen, im Bad einen Hundestrand einzurichten, abgerückt ist.

Ein „Sorgenkind“ der Angler war der Verbindungsgraben zwischen dem Saulug und dem Neuen Arm, in dem in der Vergangenheit oft der Wasserstand zu niedrig war. Seit die Ortsgruppe den Neuen Arm gepachtet hat und die Gewässerränder pflegt, habe sich der Zustand etwas verbessert.

Zudem haben in diesem Winter die reichlichen Niederschläge dafür gesorgt, dass der Graben gut gefüllt ist und es so über den Neuen Arm wieder eine Verbindung zur Schwarzen Elster gibt. Für eine dauerhafte Lösung sei der Verein jetzt mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz in Kontakt.

Neue Satzung beschlossen

In der Jahreshauptversammlung wurde der Vorstand gewählt beziehungsweise dessen Mitglieder im Amt bestätigt: Dem Vorsitzenden Gerd Scharfenberg steht Jürgen Kellert als Stellvertreter zur Seite, Hans-Joachim Schemmel ist Schatzmeister und Silke Blei Schriftführerin.

Eine neue Satzung wurde beschlossen und damit unter anderem die Regelung aufgehoben, dass bei einer Versammlung 50 Prozent aller Mitglieder anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. (mz)