Stufenmodell Stufenmodell: Mindestlohn steigt bis auf 8,50 Euro
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sowie die Gewerkschaft Verdi haben sich darauf geeinigt, bundesweit einen Mindestlohn von 8,50 Euro bis zum 1. August 2015 einzuführen. Die Vereinbarung sieht im Osten die drei folgenden Stufen vor: Ab 1. August 2013 soll 6,50 Euro als Mindestlohn gelten, ab dem 1. August 2014 7,50 Euro und ab dem 1. August 2015 schließlich 8,50 Uhr. Derzeit erhalten Friseure und Friseurinnen in der Region in der Regel zwischen 3,85 und 6 Euro.
Diese geringe Vergütung hat dazu geführt, dass die Attraktivität des Friseurhandwerks stetig sinkt. Die Zahl der Lehrlinge geht seit Jahren zurück. Derzeit absolvieren bundesweit noch etwa 30 000 Leute, darunter 27 000 Frauen, eine Ausbildung zum Friseur. Das sind so wenige, wie seit der Wiedervereinigung nicht.