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Neue Regelungen wegen „Notbremse“ Was in Halle ab sofort gilt

26.04.2021, 07:04
Blick auf die mobile Corona-Teststation auf dem Hallmarkt in Halle vom DRK. Die Teststation soll, wenn die Stadt zustimmt, jeden Freitag hier stehen.
Blick auf die mobile Corona-Teststation auf dem Hallmarkt in Halle vom DRK. Die Teststation soll, wenn die Stadt zustimmt, jeden Freitag hier stehen. Foto: Kison

Halle (Saale) - Die Notbremse ist da. Nachdem Bundestag und Bundesrat die neuen, bundesweiten Corona-Maßnahmen beschlossen haben, gelten sie ab sofort auch in der Saalestadt. Entscheidend dabei ist der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz. Am Freitag meldet die Stadt 193,55 Fälle - damit liegt Halle über dem höchsten der drei für die Bundesregelungen relevanten Schwellwerte von 165. Die MZ sagt, was Einwohner jetzt beachten müssen:

Ausgangssperre

Die nächtliche Beschränkung wird etwas weniger streng. Laut Bundesregel darf die eigene Wohnung nun zwischen 22 und fünf Uhr nur aus gewichtigen Gründen verlassen werden - bislang war bereits um 21 Uhr Zapfenstreich. Wer alleine Sport treibt, darf sogar bis Mitternacht vor die Tür. Auch Radfahren zählt dazu.

Schulen/Kitas

Kindereinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen. Schulen und Unis gehen in den Distanzunterricht. Nur in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt - allerdings als Wechselunterricht. Für Schulen und Kitas wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Geschäfte und Gastronomie

Lediglich Geschäfte, die den Alltagsbedarf decken (etwa Lebensmittel, Apotheken) dürfen für Kundenverkehr öffnen, dabei ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. „Click & Meet“ ist aktuell nicht erlaubt, „Click & Collect“ hingegen schon. In der Gastronomie darf weiterhin geliefert werden. Auch darf man Speisen vor Ort abholen - allerdings nicht während der Ausgangssperre.

Öffentlicher Nahverkehr

Eine einfache OP-Maske reicht im Nahverkehr nun nicht mehr aus. In allen Fahrzeugen der Havag müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen.

Öffentlicher Raum

Die Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt bestehen und wird nicht gekippt. Ebenso gilt weiterhin das Alkoholverbot an den bekannten Orten und Plätzen, wie zum Beispiel der Saalepromenade, dem Marktplatz, dem August-Bebel-Platz und dem Rathenauplatz.

Sport

Kontaktloser Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Kinder bis 14 dürfen kontaktlos im Freien in bis zu Fünfergruppen Sport treiben. Es gibt Ausnahmen für Leistungs- und Berufssportler. Bolzplätze und Skateparks bleiben in Halle aber geschlossen.

Inzidenz-Schwellwerte

7-Inzidenz-Schwellwerte: Die Regelungen basieren auf einem Schwellwert-System, nach dem bei einer sinkenden Inzidenz nach und nach Öffnungen möglich werden. Fällt die Inzidenz unter 165 Neuinfektion, käme Präsenzunterricht an Schulen wieder in Frage. Fiele er unter 150, könnten Läden für negativ getestete Kunden wieder öffnen, wenn vorab ein Termin gebucht wurde. Eine Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und freier Kundenverkehr in Läden kommen erst ab einer Inzidenz unter 100 wieder in Frage. Einen derart niedrigen Wert hatte Halle zuletzt am 24. Februar. (mz/Phillip Kampert)