Plädoyers der Opferanwälte Terroranschlag von Halle: Plädoyers der Opferanwälte: "Täter kein isolierter Einzeltäter"
Magdeburg - Die Annahme, dass der Attentäter des rechtsterroristischen Anschlags von Halle allein handelte, hat eine Anwältin von Überlebenden aus der Synagoge erneut entschieden verneint. „Es handelt sich beim Angeklagten mit Nichten um einen isolierten Einzeltäter“, sagte die Anwältin am Dienstag in ihrem Schlussvortrag. Zwar sei er während der Tat allein unterwegs gewesen und habe sich auch vorher nicht auf Fackelmärschen, Nazi-Demos oder als Teil sonstiger klassisch extremistischer Strukturen gezeigt.
Er habe die Tat aber online als Teil einer globalen, „nach Blut und Tod gierenden Community“ geplant und vorbereitet. Die Anwältin bezog sich dabei vor allem auf sogenannte Imageboards, Internetforen, die teilweise von rechtsextremen gekapert und zur Rekrutierung und Radikalisierung von Anhängern genutzt wird.
Prozess zum Terroranschlag von Halle: Täter nutzte szenetypische Codes und Symbole
Im Prozess hatten mehrere Gutachter gezeigt, dass sich der Terrorist in den Videos, die er von der Tat ins Internet streamte, durch szenetypische Codes und Symbole auf diese Zielgruppe bezog. Die Anwältin sprach von einer „Peergroup voller Rassisten, Antisemiten und Antifeministen“.
Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana Lange und später in einem Döner-Imbiss Kevin Schwarze. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.
Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. (dpa)