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Saalekreis Saalekreis: Feuerwehr-Schließungen abgewendet

Von JAN MÖBIUS 24.07.2009, 18:13

HOLLEBEN/MZ. - Darin wird festgelegt, mit wie viel Leuten und in welcher Zeit die zumeist ehrenamtlichen Brandschützer im Ernstfall an den Einsatzstellen sein müssen. Vor allem die Anforderungen an das Personal können von vielen Feuerwehren nicht eingehalten werden, weil Mitglieder fehlen oder auswärts arbeiten. "Das ist jetzt vom Tisch. Keine Feuerwehr, egal wie groß der Ort ist, wird geschlossen", sagte Helmut Kitze, Abschnittsleiter im westlichen Saalekreis, gegenüber der MZ.

Gemeinsam mit weiteren Führungskräften habe er sich in zahlreichen Gesprächen mit Innenminister Holger Hövelmann (SPD) für den Erhalt auch kleiner Wehren eingesetzt. "Fakt ist, dass uns durch Zusammenlegungen zu großen, zentralen Stützpunkten weitere wichtige Einsatzkräfte verloren gehen würden", so Kitze. Denn die Brandschützer seien eng mit ihren örtlichen Wehren verbunden. "Viele von ihnen machen den Wechsel einfach nicht mit."

Kitze weiß, dass es tatsächlich in einigen Orten Bemühungen gibt, die freiwillige Feuerwehr zu schließen. Als Grund dafür werde nicht selten die Gemeindegebietsreform angeführt. Dadurch entsteht laut Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Feuerwehr, die sich in Ortsteilwehren aufgliedert. "Um Geld zu sparen, gab es natürlich Debatten, die kleinen Einheiten zu schließen", weiß Kitze, der auch Feuerwehr-Chef im Teutschenthaler Ortsteil Holleben ist. "Aber mit Gewalt kann das nicht funktionieren", meint er. Er hoffe, dass sich Bürgermeister und Räte in den Gemeinden, die sich mit Schließungsplänen befassen, "Vernunft annehmen und sich der Verantwortung gegenüber ihren Einwohnern bewusst werden".

Dass sowohl Einsatzkräfte als auch Einwohner keine Angst vor mutwilligen Schließungen der freiwilligen Feuerwehren haben müssen, bestätigte auch Michael Kraska aus dem Innenministerium. "Freiwillige Feuerwehren, einschließlich ihrer Ortsfeuerwehren, dürfen nur mit Zustimmung des Ministeriums des Innern aufgelöst werden", teilte er auf MZ-Nachfrage mit. Zweck der neuen Verordnung sei, dass die Gemeinden eigenverantwortlich die bedarfsgerechte Größe ihrer Feuerwehr finden. Dabei spiele vor allem das jeweilige Risiko-Potenzial eine große Rolle.

Die Ergebnisse dieser Analyse müssen durch die Einheitsgemeinden spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten der so genannten Mindeststärke- und Ausrüstungsverordnung der zuständigen Kommunalaufsicht vorgelegt werden.