Neue Corona-Regeln Neue Corona-Regeln: Zoo und Bibliotheken in Halle bleiben offen

Halle (Saale) - Die neue Corona-Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung, die an diesem Freitag in Kraft tritt, enthält keine weiteren Regelverschärfungen für die Hallenser. Das liegt vor allem daran, dass die Landesregierung am kommenden Montag eine aktualisierte Eindämmungsverordnung veröffentlichen will, in der dann Regeln definiert sind, die auch für Halle gelten.
Immerhin wird der Lockdown in einigen Freizeitbereichen nicht so streng ausfallen wie noch im Frühjahr. Zoos, Bibliotheken und Einrichtungen wie der Botanische Garten sollen geöffnet bleiben.
Neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. November
Die Maskenpflicht, die Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) auch in Restaurants, Kinos und anderen Freizeiteinrichtungen mit geschlossenen Räumen eingeführt hatte, wird überflüssig, weil derartige Einrichtungen generell geschlossen bleiben müssen.
Der entsprechende Punkt kommt in der neuen Allgemeinverfügung deshalb nicht mehr vor. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. November.
Kommen weitere Beschränkungen für Halle?
Ob in Halle neben der zu erwartenden neuen Landesverordnung noch weitere Beschränkungen eingeführt werden, sei noch nicht absehbar, sagte Wiegand am Donnerstag. Die Zahl der Neuinfizierten habe sich im Vergleich zur Vorwoche um mehr als 50 Prozent erhöht.
Aber erst, wenn die Allgemeinverfügung mindestens zwei Wochen lang in Kraft war, könne man ihre Wirksamkeit überprüfen, so Wiegand. Das sei Ende nächster Woche.
An der Universität dürfen Vorlesungen nur noch mit maximal 100 Studenten stattfinden. Im Hörsaal herrscht Maskenpflicht. Um genügend große Räume anbieten zu können hat die Uni die Händel-Halle und das Steintor Varieté angemietet. (mz)