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Keine Parkplätze am Gesundbrunnen Keine Parkplätze am Gesundbrunnen: Gartenstadt soll bleiben wie bisher

Von Jonas Nayda 17.09.2020, 11:30
Brunnenhaus Gesundbrunnen
Brunnenhaus Gesundbrunnen Günter Bauer/Archiv

Halle (Saale) - In den Vorgärten der sogenannten Gartenstadt Gesundbrunnen wird es auch in Zukunft keine legalen Parkplätze geben können. Das hat der Planungsausschuss am Dienstag beschlossen. Die Kommunalpolitiker lehnten damit ein Bürgerbegehren mit mehr als 100 Unterschriften ab, das bei der Stadt eingegangen war.

Anwohner hatten verlangt, die Erhaltungssatzung für das Gebiet aufzuheben, mit der die Gartenstadt seit 2004 vor großen baulichen Veränderungen geschützt ist. Vor allem die Parksituation ist in dem Stadtviertel seit vielen Jahren ein Problem.

Stadtteil ist sehr grün und ohne Schutzstatus

Es gehe um viel mehr, als nur um Parkplätze für Autos, sagt der Linken-Stadtrat Thomas Schied, der am Dienstagabend im Planungsausschuss die Erhaltungssatzung nicht aufheben wollte. „Der Stadtteil ist sehr grün und ohne Schutzstatus könnte man teilweise ohne Baugenehmigung Lücken bebauen und das klassische Bild der Gartenstadt zerstören.“

Die Situation in dem Gebiet sei schwierig, weil es aus den 1920er-Jahren stamme, einer Zeit, in der Städte noch unter ganz anderen Voraussetzungen gewachsen seien. Dennoch müsse die Erhaltungssatzung bestehen bleiben.

„Es entspricht nicht unserem Ziel Verkehrswende, wenn wir dem Auto die Vorgärten öffnen“

Yvonne Winkler von der Fraktion MitBürger und Die Partei stimmte Schied zu. „Es entspricht nicht unserem Ziel einer Verkehrswende, wenn wir dem Auto die Vorgärten öffnen“, sagt sie. Laut Lars Loebner, Leiter des städtischen Fachbereichs Planen, habe sich die Verwaltung intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt. Es gebe auch bereits mehrere Gerichtsverfahren.

Häufigstes Problem in dem Gebiet ist die Tiefe der Vorgärten, die meistens nur vier Meter misst. Für einen regulären Stellplatz werden jedoch fünf Meter benötigt. Deshalb kann die Stadt auch mit bestehender Schutzsatzung keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. Bereits im Oktober 2013 hat eine Bürgerversammlung stattgefunden, bei der eine Mehrheit der Anwesenden für die Aufhebung der Satzung gestimmt hatte. Der Stadtrat hatte aber auch damals schon mehrheitlich für den Erhalt der Satzung gestimmt. (mz)