Umweltverschmutzung Illegal Müll in Dölauer Heide entsorgt - Stadt Halle ermittelt Verursacher
Mitte März wurden in der Dölauer Heide in Halle große Mengen an Müll entsorgt. Dank zahlreicher Hinweise wurde der Verursacher jetzt ermittelt. Wie hat dieser reagiert?

Halle (Saale)/MZ/EI. - Innerhalb von zwei Tagen ist es den Umweltkontrolleuren der Stadt Halle gelungen, den potentiellen Verursacher von großen Mengen illegaler Abfallentsorgung in der Dölauer Heide zu ermitteln: An fünf verschiedenen Stellen des Stadtwaldes waren Mitte März jeweils rund fünf bis acht Tonnen Bauabfälle und Hausmüll illegal abgeladen worden.
Müll in der Dölauer Heide: Verursacher zeigt Einsicht
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, zeigte der als Verursacher Ermittelte Einsicht und beräumte alle fünf Ablagerungen bis zum 27. März. Durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung sei nachkontrolliert worden, so dass seit Montag die Dölauer Heide im Großen und Ganzen als geräumt angesehen wird. Zusätzlich wurde der Verursacher aufgefordert, restliche Kleinteile zu entfernen. Ob dem Verursacher nun auch eine Strafe droht, erklärte die Stadt nicht.
Weiter heißt es in der Mitteilung, dass man sich bei allen Bürgern für die vielen sachdienlichen Hinweise bedanke und darum bitte, weiterhin aufmerksam zu sein. Hinweise können an folgende E-Mail gegeben werden: [email protected]
Am 17. März und an den folgenden Tagen waren in der Stadtverwaltung zahlreiche Hinweise und Meldungen zur illegalen Abfallentsorgung in der Dölauer Heide eingegangen. Durch den Fachbereich Umwelt wurde zunächst festgestellt, dass von der illegalen Müllablagerung keine unmittelbare Gefahr ausging, die ein sofortiges Handeln erfordert hätte. Damit blieb Zeit, den Verursacher zu ermitteln und diesem aufzugeben, den Müll selbst zu beseitigen.
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Für illegale Müllentsorgung drohen hohe Strafen
Illegale Müllentsorgung stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann, sondern bei besonders schweren Fällen handelt es sich um eine Straftat. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.