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Halle Halle: Schad gegen Schad

Von MICHAEL DEUTSCH 06.09.2010, 19:14

HALLE/MZ. - In Halles Kneipenlandschaft tobt ein neuer Rechtstreit: Mit dem stadtbekannten Namen Gasthausbrauerei "Zum Schad" darf seit Montag nur noch ein Wirt in der Saalestadt werben - Gastronom Hauke Schad in der Kleinen Klausstraße. Per einstweiliger Verfügung untersagte er seinem Bruder Gunnar Schad, den Familiennamen in Zusammenhang mit seiner Gläsernen Brauerei in der Reilstraße weiter zu verwenden.

Schriftzug wird verhangen

Noch am Sonntag musste sich Gunnar Schad der Entscheidung des Landgerichts Magdeburg beugen und den Schriftzug "Schad" unter Strafandrohung von 250 000 Euro abdecken. Hauke Schad wollte sich zu seinem Vorgehen und Hintergründen gegenüber der MZ nicht äußern. Dafür Gunnar Schad. Tiefenttäuscht vom Bruder spricht er von einer traurigen Situation und einer derben Geschäftsschädigung.

Die Schad-Brüder, die zehn Jahre eng als Geschäftspartner zusammenhielten, gingen letztes Jahr getrennte Wege. Nach heftigem Streit wegen Mietrückständen musste Hauke Schad per Räumungsklage seine sieben Sachen packen und das Domizil in der Reilstraße verlassen. Mitsamt der Original-Einrichtung zog der Wirt ins ehemalige "Las Salinas" in die Kleine Klausstraße. Hier eröffnete er das Lokal unter dem altgewohnten Namen "Zum Schad".

Unbeeindruckt dessen machte sein Bruder das Traditionslokal in der Reilstraße wieder flott. Unter dem Namen "Die gläserne Privatbrauerei Schad" eröffnete der 46-Jährige nach umfangreichen Investitionen das Gasthaus im März mit seiner Frau Michaela. Noch während des Streits der Brüder wurde bekannt, dass sich Hauke Schad die Namensrechte sicherte. Allerdings schloss er bislang einen Rechtsstreit mit dem Bruder aus. "Das ist unser Familienname. Ich werde meinem Bruder die Nutzung nicht untersagen", sagte er noch im Juni letzten Jahres der MZ.

Markenanwalt sieht Formfehler

Indes hat Gunnar Schad den Markenanwalt Marcus Bartscht aus Hannover eingeschaltet. Der sieht grobe Mängel in der Entscheidung des Magdeburger Landgerichts. Denn beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPM) sei kein Name als Marke geschützt, sondern eine Wortbildmarke, also ein Logo mit Schriftzügen. "Diese Darstellung ist geschützt, aber doch nicht zwangsläufig die einzelnen Wörter darauf ", sagt der Jurist. Es müsse dem Gericht ins Auge gefallen sein, dass man über diesen Weg keine Rechte an Worten wie "Schad" und schon gar nicht an "erste" oder "hallisch" erwerben kann.

Er habe Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. "Sollten wir gewinnen, werden wir nicht nur über Schadensersatzansprüche sprechen, sondern zusätzlich über ein Löschungsverfahren beim Patentamt", sagt Bartscht. Im Logo ist das Stadtwappen von Halle. "Das ist ein Formfehler, den sich die Stadt sicher so nicht bieten lassen wird", sagt Bartscht.