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Ewige Ruhe in Halle Ewige Ruhe in Halle: Wohnungsgenossenschaft will Friedhöfe betreiben

Von Anja Förtsch 16.10.2016, 18:00
Eine Kerze steht auf dem Grab.
Eine Kerze steht auf dem Grab. dpa/Symbol Lizenz

Halle (Saale) - Die erste eigene Wohnung in einem Objekt der Genossenschaft, später eine seniorenge-rechte Genossenschaftswohnung und sehr viel später die ewige Ruhe auf dem Genossenschaftsfriedhof - diese Vorstellung verfolgt derzeit die hallesche Wohnungsgenossenschaft Freiheit (WG). Das Unternehmen will künftig eigene Friedhöfe, sogenannte Friedflächen, anlegen und betreiben. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob das rechtlich zulässig ist.

Auf Genossenschaftsfriedhof muss nur Bestattung gezahlt werden

Die Idee dazu habe sich im Gespräch mit den Mietern entwickelt, sagte Genossenschaftsvorstand Dirk Neumann der MZ. Durch ein Projekt zum Thema Krankheit und Demenz habe man mit den älteren Mietern auch viel über den Tod gesprochen, so Neumann. „Diese Menschen haben keine Angst vorm Sterben, sondern davor, ihren Nachkommen zur Last zu fallen - auch finanziell.“ Auf den Genossenschaftsfriedhöfen müssten die Mieter lediglich die Bestattung bezahlen, nicht aber die Gebühren für den Liegeplatz. Und die sind nicht ohne: Auf einem städtischen Friedhof in Halle kostet ein Reihengrab für 20 Jahre derzeit rund 770 Euro. Will man sich die Grabstelle aussuchen, werden für 30 Jahre gleich rund 1.155 Euro fällig. Die Kosten für die Betreibung der Grabstätten auf den Friedflächen der WG Freiheit würden die Mieter mit ihren Genossenschaftsanteilen tragen. Der Umsatz spiele dabei keine Rolle: „Wir wollen den Mitgliedern die Möglichkeit bieten, ihre letzte Ruhe auf genossenschaftlichen Grundstücken zu finden und das völlig ohne Kommerz.“ Nichtgenossenschaftsmitglieder müssten allerdings zahlen.

Bestattungsgesetz des Landes könnte Steine in den Weg legen

Neumann ist mit Blick auf das Projekt zuversichtlich: „Es gibt Friedhöfe, Friedwälder - warum nicht auch genossenschaftliche Friedflächen?“ Die sollen genau so wie übliche Friedhöfe „allgemein zugänglich und pietätvoll gestaltet sein“.

Die Stadt Halle ist hingegen zurückhaltender. „An Spekulationen beteiligt sich die Stadt nicht“, teilte der stellvertretende Pressesprecher Markus Folgner mit. Er verwies auf das Bestattungsgesetz des Landes als gesetzliche Grundlage für das Betreiben eines Friedhofes. Darin heißt es, dass Gemeinden und Religionsgemeinschaften Friedhöfe anlegen und betreiben dürfen. „Vorhandene private Bestattungsplätze dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde belegt oder erweitert werden“, so das Gesetz weiter

Anfrage an Landesregierung gestellt

Um die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, hat sich Neumann an die Juristin und Landtagsabgeordnete Eva von Angern (Die Linke) gewandt. Sie stellte eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung. Eine Antwort steht derzeit noch aus. Von Angern selbst befürwortet das Vorhaben: „Beerdigungen und Friedhofsgebühren sind sehr teuer.“ Dabei gebe es „genügend Grundstücke in Halle“, auf denen eine kostengünstigere Variante möglich sei. (mz)