Harter Corona-Lockdown in Sachsen Corona: Sachsen geht in harten Lockdown - Was ab Montag erlaubt und was verboten ist

Halle (Saale) - Während Sachsen-Anhalt sich noch nicht für oder gegen einen harten Lockdown entschieden hat, legt das benachbarte Sachsen vor: Ab Montag gelten wieder viele Einschränkungen. Welche das sind, lesen Sie hier:
Was wurde genau beschlossen?
Die sächsische Staatsregierung hat am Freitagabend auf einer Kabinetsondersitzung eine neue Corona-Schutzverordnung zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Es wird einen sogenannten harten Lockdown ab Montag, dem 14. Dezember geben. Das bestätigten Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD)und Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Freitagabend auf einer Online-Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. „Ziel ist es, die wöchentliche Inzidenz wieder unter 50 zu senken“, sagte Köpping. Der Lockdown ist vorerst bis zum 10. Januar 2021 geplant.
Wird es eine Ausgangssperre geben?
Ja. Unterschieden wird zwischen einer lockeren Ausgangssperre am Tag zwischen 6 und 22 Uhr und einer erweiterten Ausgangssperre in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr.
Was wird tagsüber erlaubt sein?
Zwischen 6 und 22 Uhr reichen „triftige Gründe“ aus, um die Wohnung zu verlassen. Darunter zählen etwa die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; die Ausübung beruflicher Tätigkeiten; der Besuch von Schule, Kita und anderen Ausbildungsstätten; der Besuch von religiösen Stätten; der Einkauf in Geschäften sowie die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen; Brief- und Versandhandel; Feuerwehr- Rettungs- und Katastrophenschutz; Arztbesuche; der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern; Treffen mit Personen eines weiteren Hausstandes, höchstens aber fünf Personen; die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen; die Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis; Sport und Bewegung im Freien sowie der Besuch des eigenen Kleingartens; Gassigehen mit Haustieren; die Teilnahme an erlaubten Versammlungen.
Was wird in der Nacht erlaubt sein?
Ab einer Inzidenz über 200 Infizierten je 100.000 Einwohner wird zwischen 22 und 6 Uhr wird das öffentliche Leben sehr stark eingeschränkt. Das Verlassen der Wohnung wird dann in dieser Zeit nur zur Gefahrenabwendung, für die Berufsausübung, für Brief- und Versandhandel, für Feuerwehr-, Rettungs-, und Katastrophenschutz, für Arztbesuche, für die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie die Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis erlaubt sein. Alle anderen Gründe sind dann ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird es Lockerungen über Weihnachten und Silvester geben?
Ja. „Sowohl am Heiligen Abend als auch an Silvester wird es Ausnahmen geben“, sagte Gesundheitsministerin Köpping bei der Kabinettspressekonferenz am Freitag. In der Zeit vom 23. Dezember, 12 Uhr, bis zum 27. Dezember,12 Uhr, werden sich wieder zehn Personen treffen dürfen. Hotels und Pensionen werden aus „sozialen Gründen“ Gäste beherbergen dürfen. Zudem sollen zwischen dem 24. Und 26. Dezember auch zwischen 22 und 6 Uhr Besuche von Gottesdiensten möglich sein.
Welche Geschäfte werden weiterhin geöffnet sein?
Ab Montag müssen die meisten Geschäfte schließen. Ausnahmen wird es nur geben für Unternehmen, die den „Grundbedarf“ sichern. Dazu zählen Supermärkte und Einzelhandel für Lebensmittel, der Großhandel, Getränkemärkte und Tierbedarf, außerdem Banken, Sparkassen und Geldautomaten. Auch Tankstellen, die Post, Apotheken, Optiker und Hörakustiker zählen dazu, ebenso wie Sanitätshäuser, Drogerien, Friseure. Auch Kfz- und Fahrradwerkstätten, Waschsalons, Reinigungen und Weihnachtsbaumverkäufe werden öffnen dürfen.
Dürfen Menschen aus Sachsen ab Montag in Sachsen-Anhalt einkaufen?
Ja. Zwar sollen sich die Sachsen ab Montag nicht weiter als 15 Kilometer von der eigenen Wohnung entfernen. Aber anders als vorher angekündigt, dürfen Sachsen weiterhin die Grenzen des Freistaats überqueren. „Wir haben das nicht geregelt, weil sie vermutlich juristisch nicht durchsetzbar ist“, sagte Köpping bei der Kabinettspressekonferenz am Freitag.
Was bedeutet das für Menschen aus Sachsen-Anhalt?
Ob Menschen aus anderen Bundesländern wie bisher gewohnt von und nach Sachsen ein- und ausreisen dürfen, wurde zwar auf der Kabinettspressekonferenz am Freitag nicht konkret besprochen. Da Menschen aus Sachsen jedoch weiterhin in andere Bundesländer reisen dürfen, ist davon auszugehen, dass es auch keine Einschränkungen für Menschen aus Sachsen-Anhalt geben wird. Das in Sachsen-Anhalt für diese Fragen zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration antwortete der MZ am Donnerstag. „Wir verbieten das nicht“, sagte Pressesprecher Andreas Pinkert. (mz)