Prozess am Landgericht Halle Staatsanwaltschaft fordert für mutmaßlichen Bombenbauer vier Jahre Haft
SS-Runen in der Wohnung, rassistische Gedichte auf dem Laptop: Weil er mutmaßlich eine Splitterbombe zünden wollte, steht derzeit ein 37-Jähriger vor dem Landgericht Halle. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe für ihn.
Halle - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen einen mutmaßlichen Bombenbauer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert.
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Der 37-Jährige sei „fest entschlossen aus rassistischen Motiven“ gewesen, eine sogenannte Splitterbombe zu zünden, eine Symboltat, begründet durch seinen „Hass auf dunkelhäutige Menschen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Halle.
Beweise zeigen: Selbstgebaute Bombe war funktionsfähig
Die von ihm gebaute Kofferbombe, eine sogenannte Splitterbombe, sei funktionsfähig gewesen, hieß es in der Beweisaufnahme. Es fehlte lediglich eine Batterie. Die Bombe war über ein Fernzünder steuerbar, es bestand die Möglichkeit sie gezielt einzusetzen, wie die Staatsanwaltschaft sagte.
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Ein psychologisches Gutachten verwies auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung des Mannes. Die sei gerade für spontane Taten ein wichtiges Indiz, hieß im Plädoyer.
Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten rassistische Beleidigungen vor
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2024 einen Fußgänger „mit dunkler Hautfarbe“ rassistisch beleidigt und mit einem Kalaschnikow-nachahmenden Softair-Sturmgewehr aus seinem Fenster bedroht zu haben. Daraufhin haben Passanten große SS-Runen an einer Wand seiner Wohnung erkannt.
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Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden der Sprengsatz sowie weitere pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Zu den Beweismitteln gehören zudem rassistische Gedichte, das vom Angreifer aus Halle gedrehte Video sowie zahlreiche rassistische Äußerungen. „Es ist pure Nazisprache“, sagte die Staatsanwältin.
Verteidiger fordert am Landgericht Halle einjährige Freiheitsstrafe
Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Unter anderem sei sein Mandant am Tag des Vorfalls stark betrunken gewesen, eine Messung soll bis zu 4,22 Promille ergeben haben.
In der Beweisaufnahme hieß es, ein Normalbürger wäre bei solchen Werten klinisch tot. Der Angeklagte sei aber „extrem alkoholgewöhnt“, sagte auch die Staatsanwältin. Der Mann sei schwerstkrank und leide an einer lebensbedrohlichen Leberzirrhose.