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  7. Anschlag in Halle: Attentäter Stephan B. noch heute gefährlich

Gedenken am 9. Oktober Warum Halle-Attentäter Stephan B. auch fünf Jahre nach Anschlag gefährlich bleibt

Er gilt als einer der gefährlichsten Häftlinge Deutschlands: Der Halle-Attentäter Stephan B. bleibt auch hinter Gittern ein Sicherheitsrisiko. Mittlerweile saß er bereits in fünf Bundesländern im Gefängnis.

Von Jan Schumann Aktualisiert: 09.10.2024, 14:10
Halle-Attentäter Stephan B. 2020 beim Terrorprozess in Magdeburg.
Halle-Attentäter Stephan B. 2020 beim Terrorprozess in Magdeburg. (Foto: IMAGO/Jan Huebner)

Halle (Saale)/MZ - Er ist einer der gefährlichsten Häftlinge Deutschlands. Der Halle-Attentäter Stephan B. erlebt den Jahrestag seines Synagogen-Anschlags in einem Gefängnis in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen).

Seit seiner Verhaftung 2019 ist er ein Problem für die Behörden geblieben. Weil der 32-jährige Neonazi bereits zwei Ausbruchsversuche unternahm und Gefängnispersonal angriff, ist er bis heute als Sicherheitsrisiko eingestuft.

Anschlag in Halle: Attentäter Stephan B. zu lebenslanger Haft verurteilt

Die deutsche Justiz hat sich auf den renitenten Häftling eingestellt. Der zu lebenslanger Haft verurteile Stephan B. saß mittlerweile bereits in fünf verschiedenen Bundesländern im Knast.

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Die Behörden betreiben damit eine Art Risikominimierung: Der Rechtsterrorist soll regelmäßig die Umgebung wechseln, solange er als unkooperativ und gefährlich gilt. So soll insbesondere die Gefahr neuer Ausbruchsversuche reduziert werden.

Stephan B. unternahm in Haft zwei Ausbruchsversuche

Schon in der Untersuchungshaft in Halle hatte B. 2020 einen Fluchtversuch gewagt. Im Gefängnis „Roter Ochse“ entwischte er dem Justizpersonal und kletterte unbemerkt über einen Zaun innerhalb der Haftanstalt.

Nach seiner Verlegung ins Gefängnis nach Burg (Jerichower Land) nahm er dort 2022 zwei Mitarbeiter als Geiseln – er drohte ihnen mit einer selbstgebauten Schusswaffe, die er aus Alltagsgegenständen in seiner Zelle gebastelt hatte. Für die Geiselnahme wurde B. 2024 zu einer weiteren Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Damit sinken seine Chancen, jemals wieder in Freiheit zu leben. Schon im Terrorprozess 2020 hatte das Gericht zusätzlich zur lebenslangen Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Das macht eine Entlassung sehr unwahrscheinlich.