Altkleidercontainer Altkleidercontainer: Ist das Plündern strafbar oder einfach moralisch verwerflich?

Halle (Saale) - In Altkleidercontainern bekommen unbrauchbare Kleidungsstücke ein zweites Leben. Gleichzeitig tut man etwas Gutes. Das suggerieren auch die Hilfeslogans auf den Containern. Doch was passiert, wenn sich eigenmächtig an dem Weggeworfenen bedient wird? So wie es ein Mann jüngst in Heide-Nord getan hat, der einen Kleidersack aus einem Altkleidercontainer mitgehen ließ.
Über die Klappe versuchen Diebe an die Altkleidung zu gelangen, indem sie Müllsäcke herausangeln oder falls dies misslingt, die Schlösser aufbrechen und ganze Container beschädigen. Für das Polizeirevier Halle handelt es sich ganz klar um eine Straftat. Denn sobald eine Privatperson Kleidung in einen Sammelbehälter wirft, geht das Ausrangierte als Eigentum an den Containeraufsteller über, sei es an die Kommune, an eine karitative Organisation oder an den Privatanbieter.
Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
Vergreifen sich Dritte eigenmächtig an den Inhalt, kann dies, je nach Schwere der Straftat, mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wie oft dies vorkommt, das kann die Statistik des Polizeireviers in Halle nicht beziffern, da Delikte nicht nach ihrer Art differenziert geführt werden.
Von den im Stadtgebiet Halle aufgestellten 95 Altkleidercontainern der Stadtwerke werden durchschnittlich im Jahr etwa vier bis fünf Container beschädigt. Ob und wie viel weniger Spende letztendlich beim kommunalen Entsorgungsbetrieb ankommt, sei unklar und auch unmöglich einzuschätzen, wie Sprecherin Iris Rudolph sagt. Generell werde versucht, jede Beschädigung zur Anzeige zu bringen.
Schwierig, Altkleider-Plünderer zu überführen
Genauso schwierig ist es Altkleider-Plünderer zu überführen beziehungsweise überhaupt ausfindig zu machen. Oft sind die Entsorger auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. So wie es eine Nachbarin des Langfingers aus Heide-Nord getan hatte. Nach weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass der Mann seit Jahren auf seinem Privatgrundstück in Halle-Dölau Kleidungsstücke und Elektroschrott hortet. Zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer läuft derzeit ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Stadt, eine Beräumung des Grundstücks zu erreichen, so Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit.
Doch Anzeigen bleiben meist erfolglos, wie eine Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Halle sagt. Ob nicht hier Gnade vor Recht walten sollte, da viele Altkleider-Angler aus Gründen der eigenen Bedürftigkeit agieren, steht dem Argument der evangelischen Stadtmission in Halle gegenüber, dass sinnvolle und nachhaltigere Wege der Altkleiderverwertung jedem legal zur Verfügung stünden.
„Zweckbestimmte Entsorgung“ an einen gemeinnützigen Träger
Denn die „zweckbestimmte Entsorgung“ an einen gemeinnützigen Träger unterstützt das städtische Hilfssystem, so Vorstand Elke Ronneberger. An Standorten wie den Halleschen Tafeln, Kleiderkammern und Wärmestuben würde die Kleidung kostenlos und sauber weitergegeben.
Die eigene Bude kostenlos mit einem ausrangierten Sofa von der Straße bestücken? Da sollte man im Zweifel lieber beim Eigentümer nachfragen. Denn auch der aus privaten Haushalten abgestellte Sperrmüll ist nicht zum Mitnehmen gedacht. In der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt ist klar geregelt, dass der Sperrmüll Privateigentum bleibt, bis er durch ein Versorgungsunternehmen abgeholt wird. „Unbefugten ist es nicht gestattet, Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen“, heißt es in der Satzung. Ertappte Langfinger können mit einem Bußgeld belangt werden. (mz)