Prozess um Mord in Eisleben Prozess um Mord in Eisleben: Bundesgericht prüft Urteile

Halle/Eisleben/MZ/JM - Im Prozess um den Mord an einem 36-jährigen Eisleber sind zwei Urteile noch nicht rechtskräftig. Wie der Sprecher des Landgerichts Halle, Wolfgang Ehm, der MZ sagte, haben zwei Angeklagte Revision eingelegt: der mutmaßliche Haupttäter (22), der wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sowie ein 22-jähriger Mittäter, der der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde und zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe erhielt.
Für ihn hatten Staatsanwaltschaft und Verteidiger nur zwei Jahre beantragt. Der dritte Angeklagte (24) hat dagegen sein Urteil - sechs Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung - akzeptiert.
Bundesgerichtshof prüft Urteile auf Rechtmäßigkeit
Revision bedeutet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit prüft. Der BGH könnte die Entscheidungen aufheben und die Sache zu einer erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverweisen.