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Freiwillige Feuerwehr Eisleben Freiwillige Feuerwehr Eisleben: Mitglied wird ein halbes Jahr vom Dienst ausgeschlossen

Von Jörg Müller 26.10.2016, 07:59

Eisleben - Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Lutherstadt Eisleben ist für ein halbes Jahr vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen worden. Entsprechende Informationen der MZ bestätigte Maik Knothe, Sprecher der Stadtverwaltung, auf Anfrage. Grund für den Ausschluss sei ein „dienstliches Vergehen“, so Knothe. Nähere Angaben zu dem Vorfall werde die Stadt nicht machen, „um die betreffende Person zu schützen“.

Ein halbes Jahr „Probezeit“ für den Feuerwehrmann

Nach Ablauf des halben Jahres könne der Feuerwehrmann für ein weiteres halbes Jahr „Probezeit“ wieder in der Feuerwehr mitarbeiten. Wenn es in dieser Zeit keine Vorkommnisse gebe, sei die Sache erledigt. Der Fachdienstleiter Ordnung und Sicherheit in der Verwaltung, Norbert Schulze, habe gemeinsam mit der Wehrleitung dem Mann den Ausschluss mitgeteilt. Dies sei nicht vor versammelter Mannschaft, sondern intern geschehen. „Mittlerweile wird sich das aber wohl herumgesprochen haben“, so Knothe.

Der Vorfall, um den es gehe, habe sich nicht während eines Einsatzes ereignet. Es handele sich nicht um eine strafbare Handlung, auch Alkohol habe keine Rolle gespielt. Der Betroffene, ein einfacher Feuerwehrmann, habe den Fehler eingesehen. „Ich bin mir sicher, dass sich das nicht wiederholen wird“, sagte der Stadtsprecher. Derartige zeitweise Ausschlüsse vom Feuerwehrdienst seien sehr selten.

Laut Feuerwehr-Satzung könne nur ein „wichtiger Grund“ zum Dienstausschluss führen

In der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Lutherstadt Eisleben heißt es, dass bei einer Verletzung der Dienstpflicht die Oberbürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Stadtwehrleiter eine Ermahnung aussprechen könne. „Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen.“ Bei wiederholtem Pflichtverstoß könne eine mündliche oder schriftliche Rüge ausgesprochen werden. Vor dem Ausschluss müsse der Betroffene Gelegenheit zu einer Stellungnahme haben. „Aus wichtigem Grund, insbesondere bei vorsätzlicher Verletzung von Dienstpflichten“ könne die Oberbürgermeisterin ein Mitglied der Einsatzabteilung durch einen schriftlichen Bescheid mit Begründung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausschließen. Was ein „wichtiger Grund“ sein kann, wird in der Feuerwehr-Satzung nicht näher erläutert. (mz)