Sozialgericht Dessau Sozialgericht Dessau: Rente trotz verspäteter Meldung zugesprochen
Dessau/MZ/pgr. - Seinen Antrag auf Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Baugenossenschaft jedoch ab. W. klagte dagegen vor dem Dessauer Sozialgericht.
Weil er die Sache nicht sofort als Unfall gemeldet hatte und so zum Tattag keine detaillierten Angaben vorlagen, hörte die Richterin zahlreiche Zeugen. Auch schickte sie W. zu einem Spezialisten für Rückenmarkverletzungen. Zu klären war die Frage, ob sein Leiden vom besagten Unfall herrührte. Das Gutachten bestätigte den unmittelbaren Zusammenhang seines Leidens mit dem Arbeitsunfall.
Auch die Baugenossenschaft hatte ein Gutachten eingeholt. Danach sah der von ihr beauftrage Orthopäde keinen Zusammenhang mit dem Unfall. Die degenerative Veränderung an der Wirbelsäule sei nicht durch den Stoß, sondern durch eine schon vor dem Unfall bestehende Instabilität zu erklären.
Die Sozialrichterin hielt in ihrem Urteil den Kausal-Zusammenhang zwischen Unfall und Leiden für erwiesen und hob den Ablehnungsbescheid der Baugenossenschaft auf. Diese hat das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen, dem Kläger eine Unfallrente von 40 Prozent zu zahlen und ihm die Kosten des Verfahrens zu erstatten. Die Baugenossenschaft kündigte Berufung an.