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Kreissportgericht Dessau-Roßlau Kreissportgericht Dessau-Roßlau: Urteil nach Schiri-Beleidigung noch nicht rechtskräftig

Von Daniel George 30.12.2013, 10:27
Gerd Möbius
Gerd Möbius Harnack/Archiv Lizenz

Dessau/MZ - Wie sich Germania Roßlau in dem Fall der tätlichen Schiedsrichterbeleidigung vom 7. Dezember weiterhin verhalten wird, ist noch abzuwarten. Das Urteil wurde vom Kreissportgericht inzwischen zwar gefällt, rechtskräftig ist es allerdings noch nicht.

Drei Wochen sind seit dem Angriff eines Spielers von Germania Roßlau II gegen den Schiedsrichter vergangen. Beim Stand von 2:0 für den Gastgeber FSV Steutz/Leps hatte ein Roßlauer in der 67. Minute wegen einer Schiedsrichter-Beleidigung die gelb-rote Karte kassiert. Da kam es zur Tätlichkeit.

„Wenn uns das Urteil schriftlich vorliegt, werden wir im Vorstand das weitere Vorgehen besprechen“, sagte Gerd Möbius, Präsident von Germania Roßlau, Freitag gegenüber der MZ. Laut Frank Kriebel, Vorsitzender des Kreissportgerichts Dessau-Roßlau, wurde der Germania-Akteur vom Sportgericht bis zum 30. Juni 2014 für den kompletten Spielbetrieb gesperrt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 250 Euro verhängt. Der Verein muss außerdem eine Strafe von 500 Euro zahlen.

Zwei weitere Spieler, die sich ebenfalls unsportlich verhalten hatten, wurden jeweils mit einer Geldstrafe von 50 Euro und einem Spiel Sperre belegt - noch muss allerdings abgewartet werden, ob das Urteil rechtskräftig wird. Gerd Möbius sagte: „Die Verhandlung war absolut fair, aber einige Zeugenaussagen haben sich widersprochen.“ Die Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter läge zwar ohne Frage vor, der Spieler hätte den Unparteiischen mit der flachen Hand geschubst, doch außerdem werde von einem Faustschlag gesprochen. Der Germania-Präsident fügte ausdrücklich und unmissverständlich hinzu: „Am Ende ist das gar nicht interessant. So etwas darf einfach nicht passieren.“