IHK-Fördermittelaffäre IHK-Fördermittelaffäre in Dessau: BGH bestätigt Urteil wegen Subventionsbetruges in 18 Fällen
Dessau - Zwei Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau sind rechtskräftig wegen Subventionsbetruges verurteilt. Die Verurteilung eines Regionalbereichsleiters zu fünf Jahren und drei Monaten Haft habe nach einer Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) Bestand, teilte das Landgericht Halle am Donnerstag mit. Der BGH erkannte aber nur 18 der ursprünglich 20 Fälle von Subventionsbetrug an. Die anderen beiden Fälle seien verjährt.
Die Revision einer IHK-Angestellten wurde komplett verworfen, wie es weiter hieß. Das Urteil gegen sie wegen Beihilfe in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden war, habe Bestand. Das Landgericht hatte die Urteile am 10. Juli 2018 verkündet.
Die Kammer sah es laut einem Gerichtssprecher als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwischen April 2004 und November 2008 durch wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten unrechtmäßig an EU-Mittel für Weiterbildungen kamen. Die Summe soll bei fünf Millionen Euro gelegen haben. Früheren Angaben des Gerichts wurde das Geld zwischen Bildungsträgern und dem IHK-Bildungszentrum aufgeteilt. (dpa)