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Gruppenvergewaltigung in Dessau Gruppenvergewaltigung in Dessau: Urteile bestätigt - BGH lehnt Revision der Eritreer ab

19.02.2019, 12:31
Vier Männer aus Eritrea wurden im Juli 2018 am Landgericht Dessau verurteilt.
Vier Männer aus Eritrea wurden im Juli 2018 am Landgericht Dessau verurteilt. Lutz Sebastian

Karlsruhe/Dessau - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revisionen von vier eritreischen Staatsangehörigen gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau als unbegründet verworfen.

Das Landgericht hatte gegen die Angeklagten im Alter zwischen jetzt 19 und 22 Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Juli 2018 Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Jahren verhängt.

Eritreer hatten 56-jährige Frau auf Gelände einer ehemaligen Berufsschule in Dessau vergewaltigt

Die Kammer hatte es im Ergebnis der mehrmonatigen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in den Abendstunden des 15. August 2017 auf dem Gelände einer ehemaligen Berufsschule am Dessauer Schloßplatz eine 56-jährige Frau nacheinander vergewaltigt haben. Einer der Angeklagten hatte der Geschädigten während des Tatgeschehens eine zerbrochene Bierflasche an den Hals gehalten und gedroht sie „abzustechen“, falls sie sich zur Wehr setze.

Die Angeklagten waren im September 2017 in Dessau-Roßlau, Ellwangen und Wismar festgenommen worden. Von allen hatten sich DNA-Spuren am Tatort und am Opfer gefunden.

Staatsanwaltschaft Dessau hatte im Prozess gegen vier Eritreer bis zu neun Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess bis zu neun Jahre Haft gefordert, die Verteidiger zwischen drei und fünf Jahre. Ein Verteidiger hatte für seinen Mandaten einen Freispruch beantragt. Dieser hatte als einziger kein Geständnis abgelegt.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

(mz)