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Ärger mit Jobcenter und Arbeitsagentur Ärger in Dessau mit Jobcenter und Arbeitsagentur: Statt Geld kommt eine Nachforderung

Von Heidi Thiemann 18.11.2016, 16:21
Die Behörden-Schreiben stapeln sich bei Madlen Hinze.
Die Behörden-Schreiben stapeln sich bei Madlen Hinze. Archiv

Dessau - Wann ist ein Ende des Jobcenter-Arbeitsagentur-Ärgers für Madlen Hinze in Sicht? Die junge Frau hatte sich hilfesuchend an die MZ gewandt, weil sie zwar seit dem 1. September Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, aber bis Ende Oktober das Jobcenter für sie zuständig ist.

Im September bekam sie weniger Geld, im Oktober gar keines. Nun aber der neue Schock. Bis 27. November soll sie ans Jobcenter mehr als 300 Euro zurückzahlen. Hintergrund ist, dass sie im September von ihrem damaligen Arbeitgeber noch den Lohn für August erhalten hat.

Madlen Hinze fühlt sich zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur zerrieben

Seit September ist Madlen Hinze arbeitslos, weshalb ihr ab da auch Arbeitslosengeld I zusteht. Weil aber das zuvor bei ihrer Arbeit verdiente Geld nicht ausreichte, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, hatte die junge alleinerziehende Mutter aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragt.

Der letzte Antrag war im März bewilligt worden und gilt für sechs Monate. Damals befand sich die junge Frau noch in Elternzeit. Weil die Bewilligung bis einschließlich Oktober lief, hat sie für September und Oktober einen vorläufigen Erstattungsanspruch für ihr Arbeitslosengeld vom Jobcenter. Ab November zahlt die Arbeitsagentur ihr das Arbeitslosengeld aus.

Das Jobcenter wiederum muss der Arbeitsagentur die Bestätigung über gezahlte Leistungen vorlegen. Das sei noch nicht passiert, so Hinze. „Nur dann kann mir die Arbeitsagentur auch das fehlende Geld für die beiden Monate auszahlen.“

Hinein in ihren Fall spielt auch, dass sie eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hat, jedoch nur je nach Bedarf des Arbeitgebers angefordert wird. Weshalb sie nicht die 450 Euro verdient, die insgesamt möglich wären. Das Jobcenter aber hatte den vollen Verdienst bei seinen Berechnungen zugrunde gelegt. Weshalb Madlen Hinze gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch eingelegt hatte. Der ist noch nicht bearbeitet.

Madlen Hinze aus Dessau wartet seit zwei Monaten auf ihr Geld

„Ich warte zwei Monate lang auf mein Geld“, beklagt Hinze, „soll nun aber innerhalb von 14 Tagen selber Geld zurückzahlen. Das verstehe ich nicht.“ Durch die verschiedenen Zuständigkeiten sei sie in ein tiefes Loch gefallen.

„Wir gehen davon aus, dass bis zum Monatsende alles geklärt ist“, sagt Anja Pannier, Pressesprecherin vom Jobcenter, auf Nachfrage der MZ. Die Nachforderung sei richtig, da das Jobcenter nach dem Zuflussprinzip arbeite. Allerdings müsste auch Post zu Frau Hinze unterwegs sein, dass sie auch eine Nachzahlung vom Jobcenter erhält, weil mittlerweile die Bescheinigungen für ihre geringfügige Beschäftigung für September und Oktober vollständig vorliegen. Außerdem hat das Jobcenter der Arbeitsagentur zum 14. November auch angezeigt, wie hoch der Erstattungsanspruch ausfällt, so dass nun die Arbeitsagentur am Zuge ist. Auch werde das Widerspruchsverfahren von Frau Hinze in den nächsten Tagen abgeschlossen.

Jobcenter Dessau bietet jetzt ein erläuterndes Gespräch an

„Wir haben alles sauber abgearbeitet“, sagt Pannier, weiß aber, dass dieser Umstand, wie er bei Frau Hinze entstanden ist, nur schwer nachzuvollziehen ist. „Wir bieten deshalb ein Gespräch an, wo wir das der Kundin erläutern“, erklärt die Pressesprecherin. (mz)