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Ohne Parkscheibe Pech gehabt Ohne Parkscheibe Pech gehabt: Darum kassiert Stadt auf Privat-Parkplatz vorm Aldi-Markt in Bitterfeld

Von Silke Ungefroren 25.04.2018, 15:00
Der Aldi-Parkplatz
Der Aldi-Parkplatz André Kehrer

Bitterfeld - Wer auf dem Aldi-Parkplatz in der Bitterfelder Mühlstraße keine Parkscheibe sichtbar in seinem Auto platziert oder dort zu lange steht, muss mit einem Knöllchen rechnen. Denn die Parkdauer ist für die meisten Stellplätze auf eine Stunde begrenzt – mit einem entsprechenden Zeichen am Parkplatzschild wird darauf hingewiesen.

MZ-Leser Wolfgang Baronius hat damit ein Problem. „Dieser Parkplatz ist Eigentum des Unternehmens und nicht öffentlich gewidmet, gehört aber angeblich zum öffentlichen Verkehrsraum“, schreibt er. Die Stadt teile dem säumigen Kunden auf einem kleinen Zettel unter den Wischerblättern mit, dass ein Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beziehungsweise Gefahrenabwehrverordnung festgehalten wurde und dem Halter nähere Einzelheiten zugehen würden.

„Ist es Aufgabe einer Stadtverwaltung, für private Unternehmen in dieser Weise tätig zu werden?“, fragt Baronius. Und weiter: „Ist diese Form rechtlich zulässig und könnte man nicht wenigstens erwarten, dass die Art des Verstoßes benannt wird?“

Aldi-Kundenparkplatz war von Goitzsche-Besuchern als Dauerparkplatz genutzt worden

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen bestätigt auf MZ-Anfrage, dass der Aldi-Parkplatz Privateigentum ist. Im Juli 2010 habe die Aldi GmbH bei der Stadt eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Beschilderung ihres Parkplatzes vor dem damals neu errichteten Markt beantragt.

Zunehmend sei der Kundenparkplatz aber von Besuchern der nahegelegenen Goitzsche als Dauerparkplatz genutzt worden. Deshalb seien Stadt und Aldi das Problem gemeinsam angegangen. Dabei habe man sich auf die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (Höchstparkdauer eine Stunde, werktags von 7 bis 22 Uhr) im vorderen Teil der Fläche, freien Parkplätzen im hinteren Teil und entsprechenden Kontrollen durch Mitarbeiter des Ordnungswesens der Stadt verständigt. Die würden seit September 2010 auch erfolgen. Mit dem Neubau des Marktes im vorigen Jahr habe es keine Änderung der Parkplatzbeschilderung gegeben.

Genaue Angaben zu Ort, Datum und Art des Verstoßes werden per Post zugestellt

„Die Ahndung erfolgt in Bitterfeld-Wolfen schon seit über zehn Jahren mit Handerfassungsgeräten“, heißt es zur von Baronius kritisierten Art und Weise. „Am Fahrzeug wird nur ein Papier hinterlassen, das  einen allgemeinen Hinweis auf eine vorliegende Ordnungswidrigkeit und die erfassende Behörde enthält.“

Genaue Angaben zu Ort, Datum und Art des Verstoßes gegen die StVO würden dem Fahrzeughalter in einer gesonderten Anhörung schriftlich mitgeteilt. Damit erhalte er auch die Möglichkeit, sich zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern. (mz)