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Corona-Update Landkreis Anhalt-Bitterfeld lockert die Corona-Testpflicht an vielen Orten

Von Frank Czerwonn Aktualisiert: 16.07.2021, 10:56
Ein Corona-Test (Symbolbil)
Ein Corona-Test (Symbolbil) (Foto: dpa)

Bitterfeld/MZ - Der Landkreis hat am Donnerstag weitere Lockerungen bei der Testpflicht beschlossen. Wie Kreissprecher Udo Pawelczyk mitteilt, entfällt ab dem heutigen Freitag die Testpflicht in Wettannahmestellen sowie in Tierhäusern und anderen Gebäuden in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten und ähnlichen Freizeitangeboten. Das gilt also auch für Gebäude in den Tiergehegen der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Auch für weitere Bereiche braucht man keinen Test mehr. Das betrifft den Aufenthalt in Indoor-Spielplätzen ebenso wie den Besuch von Saunen und Dampfbädern. Das Land hatte mit der am Montag erlassenen Änderung der aktuellen Corona-Verordnung die Landkreisen ermächtigt, solche Festlegungen selbstständig zu treffen. Zugleich hat der Landkreis die Gültigkeit der Rechtsverordnung bis einschließlich 5. August verlängert.

Aussagen zur Sieben-Tage-Inzidenz trifft der Landkreis derzeit nicht

Unterdessen ist am Donnerstag in Anhalt-Bitterfeld eine weitere Corona-Neuinfektion aufgetreten. Der infizierte Mann wohnt laut Pawelczyk in Zerbst und gehört wie die vorangegangenen Zerbster Fälle zu derselben Großfamilie. Insgesamt sind damit nun im Landkreis sieben Menschen mit dem Virus infiziert.

Aussagen zur Sieben-Tage-Inzidenz trifft der Landkreis nicht. Und da die neuen Fälle wegen der Computervirus-Attacke auf den Landkreis nur telefonisch an das Robert-Koch-Institut übermittelt werden können, werden diese Fälle dort bislang nicht für den Inzidenzwert berücksichtigt. Denn dafür verlangt das RKI die schriftliche Übermittlungen der Zahlen.