Baumarktareal in Wolfen Baumarktareal in Wolfen: Nach Verwaisung: Thomas Phillips kann kommen

WOLFEN - Praktiker und Max Bahr sind seit 2014 Geschichte, das Baumarktareal in der Thalheimer Straße in Wolfen ist seitdem verwaist. Jetzt könnte es wiederbelebt werden.
Stadträte hatten das für die Wiederbelebung nötige Verfahren auf den Weg gebracht
Vorausgesetzt, der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen entscheidet pro neuen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Thalheimer Straße 150“. Davon ist auszugehen. Die Räte haben schließlich das für die Wiederbelebung nötige Verfahren auf den Weg gebracht.
Fraglich bleibt, wann Leben einziehen wird im ehemaligen Baumarkt. Für Stefan Hermann, Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauwesen, „kann alles sehr schnell gehen“. Ein Bauantrag für die Nutzung des Standortes liegt vor. Ist der Bebauungsplan abgesegnet und veröffentlicht, steht einer Baugenehmigung nichts im Wege.
Zukünftiger Mix hat es aus bau-und städteplanerischer Sicht in sich
In der Thalheimer Straße sollen in Zukunft „baumarktrelevante Fachmärkte, ein Sonderpostenmarkt sowie sonstige großflächige Handelsbetriebe“ einziehen. Offen wird von der Thomas-Philipps-Gruppe und einem Discount-Baumarkt gesprochen. Der Mix freilich hat es aus bau- und städteplanerischer Sicht in sich.
Denn das Areal in der Thalheimer Straße war bisher ausdrücklich als „Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt“ ausgewiesen. Ohne neuen B-Plan samt vorheriger Anhörung sämtlicher Träger öffentlicher Belange wäre eine Wiederbelebung nicht möglich gewesen. Das Gros der Befragten signalisierte nun Zustimmung für das Vorhaben.
Ortsbürgermeister übt Kritik an Verwaltung
„Aber warum wurde der Förderverein Bitterfelder Innenstadt um eine Stellungnahme gebeten?“, fragt Bitterfelds Ortsbürgermeister Joachim Gülland (Linke). Ein Fehler? Zumal ein Votum des wohl eher in Betracht kommenden Wolfener Stadtrings nicht angefordert worden war? Schulterzucken bei der Verwaltung und der Nachsatz, dass angeraten worden war, die örtlichen Händlervereine um Aussagen zum Planentwurf zu bitten. „Dann das nächste Mal genauer schauen“, sagt Gülland.
Die Kosten des umfangreichen Verfahrens für die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes trägt der Investor. Das war im Vorfeld mit städtebaulichem Vertrag geregelt worden.
(mz )