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Tierseuche Vogelgrippe im Salzlandkreis ausgebrochen

Tote Wildvögel am Kiesschacht Barby mit Geflügelpest-Virus infiziert. Welche Ratschläge das Veterinäramt nun Geflügelhaltern gibt.

12.04.2025, 09:31
Die Geflügelpest ist im Salzlandkreis amtlich festgestellt worden.
Die Geflügelpest ist im Salzlandkreis amtlich festgestellt worden. Symbolfoto: Imago

Bernburg/Barby/MZ. - Nach der Untersuchung von mehreren toten Wildvögeln ist die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, im Salzlandkreis amtlich festgestellt worden. Darüber informiert die Kreisverwaltung. Gefunden worden seien die Vögel am Kiesschacht I in Barby.

Tierhygiene und Seuchenprophylaxe sind wichtiger denn je.

Christian Lutter

„Wir bitten alle Geflügelhalter, auf die Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Es gilt jetzt wieder: Tierhygiene und Seuchenprophylaxe sind wichtiger denn je. Gut geführte Volierenhaltungen sind durchaus zu empfehlen, ebenso wie der Galoschenwechsel nach Betreten und Verlassen der Geflügelställe und Ausläufe“, sagt Amtstierarzt Christian Lutter. Aufgrund der Rahmenbedingungen verzichte sein Fachdienst aktuell darauf, Sperr- und Restriktionszonen einzurichten sowie eine Aufstallungspflicht anzuordnen. Zudem sollen Geflügelhalter und Jäger alle außergewöhnlichen Veränderungen an ihren Tieren sowie Totfunde melden. Das ist am Wochenende über die Leitstelle unter Telefon 112 möglich und zu den regulären Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter Telefon 03471/684-1457. Meldungen können auch per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Infektion kann empfindliches Hausgeflügel töten

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Zum Tod führt die Infektion sehr oft bei empfindlichem Hausgeflügel. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht jedoch nicht, versichert die Kreisverwaltung.

Tierbestand täglich kontrollieren

„Wir raten Geflügelhaltern, ihre Tiere mindestens einmal am Tag auf Veränderungen zu überprüfen, um eventuell eine verringerte Beweglichkeit der Tiere sowie einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten schneller festzustellen“, sagt Christian Lutter. Den Angaben des Veterinärmediziners zufolge dürfen Hausgeflügelbestände nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen demnach auch für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen seien die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.