Neues Gesetz Neues Gesetz: Rettungsdienste tragen das Risiko

bernburg/MZ - Alles wird anders. „Wir stehen vor einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel beim Rettungsdienst“, kündigte Reingard Stephan, Fachbereichsleiterin Gesundheit, Ordnung, Sicherheit der Landkreisverwaltung, auf der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Kreistages an.
Der radikale Wechsel liege im neuen Rettungsdienstgesetz begründet, so Stephan. Bisher wurden die Rettungsdienstleistungen über ein Submissionsmodell nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen an die verschiedenen Rettungsdienste im Landkreis vergeben. „Dies hatte zur Folge, dass viele Vergabeentscheidungen vor Gericht landeten“, so die Fachbereichsleiterin. Der Gesetzgeber habe nun eindeutige Regelungen vorgenommen und sei dabei auf Wunsch der Träger der freien Wohlfahrtsverbände vom Submissionsmodell weg gegangen und habe das Konzessionsmodell eingeführt. Danach erteilt der Träger des Rettungsdienstes - also der Salzlandkreis - durch einen Verwaltungsakt die Genehmigungen als Konzession. Bis zum 1. Januar 2015 sollen die neuen, auf eine Laufzeit von neun Jahren ausgelegten Konzessionen zum Rettungsdienst im Salzlandkreis vergeben sein.
Ein umfangreiches, den strengen Anforderungen des Vergaberechtes nach VOL unterliegenden Vergabeverfahren entfällt damit. Allerdings wird der Kreis bei dem nun anstehenden Verwaltungsverfahren wegen des hohen Auftragsvolumens die formelle europaweite Bekanntmachung vornehmen müssen.
„Uns fehlt aber noch die vom Land bis Ende März angekündigte Verordnung zum Rettungsdienstgesetz“, erklärte Reingard Stephan. Die Verordnung regelt die Details zur Umsetzung des Gesetzes. Auf jeden Fall „endet für den Salzlandkreis Ende 2013 die Übergangszeit, in der noch nach dem alten Rettungsdienstgesetz verfahren wird.“ Die verbleibende Übergangszeit sollte dazu genutzt werden, den Rettungsdienstbereichsplan nach den Kriterien des neuen Gesetzes auszurichten. „Das Primat ist dabei, die Rettungsfristen einzuhalten“, stellte Stephan klar. Diese seien gleich geblieben: zwölf Minuten für den Rettungswagen und 20 Minuten für den Notarzt. „Bislang haben wir da beim Rettungsdienst noch Probleme.“
Hier könne aber eine Lösung herbeigeführt werden, da bereits die Festlegung des Gesetzes, dass Interhospitaltransporte nicht mehr aus dem Alltagsgeschäft des Rettungsdienst zu erbringen sind, für eine Entlastung sorgt. Die Fahrzeuge der einzelnen Rettungsdienste bleiben dann nämlich für die Noteinsatzfahrten frei. Reicht dies nicht aus, müssen zusätzliche Rettungsfahrzeuge beschafft werden.
Immerhin seien 2012 über 1400 Interhospitaltransporte (Patientenverlegung von einer Klinik in einer andere) realisiert worden. Dazu werden mit den Kliniken Gespräche geführt. Neu für die Kliniken wird auch sein, dass diese Notärzte zur Verfügung stellen müssen.
Das Konzessionsmodell hat auch zur Folge, „dass künftig das finanzielle und wirtschaftliche Risiko bei den Leistungserbringern liegt“, so Stephan. Der Kreis wird ab 1. Januar 2014 keine Vorfinanzierung der erbrachten Leistungen mehr vornehmen dürfen. Das Gesetz sehe eine absolute Kappung zum Kreishaushalt vor. „Die Rettungsdienstleister müssen ihre Leistungen selbst mit den Kostenträgern abrechnen.“ Sie müssen auch selbst zusehen, wie sie die Zeit zwischen Rechnungslegung und Bezahlung durch die Kassen überbrücken.
Da das Gesetz fordert, eine Gesamtrechnung an die Kostenträger zu stellen, wollen sich die sechs Leistungserbringer im Salzlandkreis und auch der Kreis gemeinsam ein Abrechnungsunternehmen suchen.