1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bernburg
  6. >
  7. Einmalige Beihilfen vom Jobcenter: Hilfe für Bernburger bei Geburt und neuer Wohnung

EIL

Einmalige beihilfen vom Jobcenter Hilfe für Bernburger bei Geburt und neuer Wohnung

Einmalige Beihilfen: Das Jobcenter Salzlandkreis informiert über Erstausstattung für Wohnung, Schwangerschaft und Geburt sowie Bekleidung.

28.09.2022, 14:00
Nach der Geburt eines Kindes gibt es vom Jobcenter finzielle Hilfe für ALG-II-Empfänger.
Nach der Geburt eines Kindes gibt es vom Jobcenter finzielle Hilfe für ALG-II-Empfänger. (Foto: Agentur)

Bernburg/MZ - ALG-II-Empfänger können auch im Salzlandkreis einen Antrag auf Erstausstattung für eine Wohnung, Bekleidung und nach der Geburt eines Kindes stellen.

Hierbei handelt es sich laut einer Pressemitteilung des Jobcenters Salzlandkreis um sogenannte einmalige Beihilfen, deren Bedarf sich aus den besonderen Lebensumständen ergibt. Anspruchsberechtigt sind zudem Personen, die kein ALG II beziehen, diese Ausgaben aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Jobcenter Salzlandkreis informiert über Kostenübernahme

Der Anspruch kann bestehen, wenn der Hilfebedürftige über keinerlei Einrichtungs- oder Haushaltsgegenstände verfügt. Typischerweise trifft dies beim erstmaligen Anmieten einer eigenen Unterkunft im Rahmen des Auszuges aus dem Elternhaus zu. Auch bei Wohnungsbrand, nach einer mehr als sechsmonatigen Haftstrafe, infolge einer Trennung oder Scheidung beziehungsweise nach einer Heirat oder aufgrund der Beendigung von Obdachlosigkeit ist eine Kostenübernahme möglich.

Das gilt laut Mitteilung ausschließlich für Einrichtungsgegenstände, die für eine geregelte Haushaltsführung notwendig sind. Konkret fallen darunter Möbel wie Betten inklusive Matratzen und Bettzeug, Schränke, Tische und Stühle, aber auch alle Haushaltsgegenstände, die zum Kochen sowie zur fachgerechten Lagerung von Lebensmitteln oder zum Waschen der Kleidung erforderlich sind.

Leistungen bei Geburt eines Kindes grundsätzlich nur einmal pro Haushalt

Mikrowelle, Kaffeevollautomat, Fernsehgerät oder Spielekonsole zählen hingegen nicht dazu. Bereits vorhandene Möbel oder Haushaltsgegenstände, die durch Abnutzung oder aus irgendeinem anderen Grund beschädigt oder unbrauchbar sind, gehören ebenfalls und ausdrücklich nicht zur Erstausstattung.

Leistungen bei der Geburt eines Kindes werden grundsätzlich nur einmal pro Haushalt gewährt. Im Falle einer weiteren Geburt sind die bereits vorhandenen Gegenstände zu nutzen. Die Schwangerschaftserstausstattung umfasst die Kosten für Kinderwagen, Kinderbadewanne, Kinderbett, Bettwäsche, Wickelauflage und ähnliche Dinge.