Schulgesetz Schulgesetz: Behörden müssen Auskünfte geben
Die Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte sind im Schulgesetz verankert. Unter Paragraf 62 heißt es: „Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und
zu Vorschlägen zu geben.“ Außerdem steht geschrieben: „Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Gebiet befindlichen Schulen angemessen berücksichtigt werden.“
Stellvertreter von Kristin Gröper ist Marco Hampel aus Bernburg. Daneben gehören dem Vorstand Sven Klopp aus Schönebeck, Peter Wolf aus Belleben und Susanne Epperlein aus Hecklingen an, teilt der Salzlandkreis auf seiner Internetseite mit. (mje)