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Wohnen Wohnen: Bei Haushaltsauflösung mehrere Angebote einholen

Von Stephanie Hoenig 28.08.2003, 10:32
Hilfe von der Stadt - in einigen Orten kann wie hier in Hamburg die Stadtreinigung mit der Haushaltsauflösung beauftragt werden. (Foto: dpa)
Hilfe von der Stadt - in einigen Orten kann wie hier in Hamburg die Stadtreinigung mit der Haushaltsauflösung beauftragt werden. (Foto: dpa) Stadtreinigung Hamburg

Berlin/dpa. - Der Tod oder die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist nicht nur mit Trauer und psychischer Belastung verbunden. Neben dem Schriftverkehr mit Behörden, Versicherungen und Banken muss oft auch eine Wohnung aufgelöst werden. Bei dieser Arbeit helfen - sofern sie nicht in Eigenregie vorgenommen wird - professionelle Entrümpler, Umzugsunternehmen oder Stadtreinigungen. Wegen der Vielzahl der Anbieter lohnt sich meist ein Preisvergleich.

Bei Mietwohnungen sollte vor einer anstehenden Haushaltsauflösung jedoch zuerst das Mietverhältnis gekündigt werden. «Denn ein Mieter, der allein in der Wohnung gelebt hat, vererbt im Todesfall seinen Mietvertrag», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die Erben können den Mietvertrag in diesem Fall jedoch mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen. Dieses Sonderkündigungsrecht gebe es aber nicht, wenn ein Mieter ins Alten- oder Pflegeheim geht. Hier gelten die normalen Fristen, die je nach Mietverhältnis auch länger sein können. Gekündigt werden müssen auch Telefon, Versicherungen, Strom-, Gas- und Wasseranschluss.

Beim Räumen der Wohnung können sich Angehörige von Firmen helfen lassen, die sich auf Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen spezialisiert haben. «Viele professionelle Verwerter bieten ihre Dienste in Kleinanzeigen an», sagt Ivo Lavetti, dessen Firma in verschiedenen Städten Baden-Württembergs Haushaltsauflösungen übernimmt. In den meisten Fällen hätten diese Profis einen Trödelladen oder ein Möbellager, in dem Dinge, die für eine Zweitnutzung taugen, verkauft werden.

«Erben, die eine Entrümpelungsfirma mit der Haushaltsauflösung beauftragen, sollten zuerst mit ihren Angehörigen oder Miterben klären, was weggeräumt werden soll», rät Lavetti. Es mache für die Firmen keinen Sinn, einen Kostenvoranschlag zu erstellen, wenn am konkreten Räumungstermin nur noch halb so viel Gegenstände vorhanden sind wie bei der Besichtigung. Der Erlös für wiederverwendbare Möbel und Gegenstände werde bei der Kalkulation berücksichtigt. «Wenn dann die Hälfte fehlt, geht die Rechnung nicht mehr auf.»

Die Kosten der Wohnungsauflösung lassen sich Lavetti zufolge nur schwer pauschal beziffern. Die Wohnung eines Sammlers zu räumen, sei beispielsweise sehr viel aufwendiger als die eines Menschens, der spartanisch gelebt habe. Durchschnittlich koste das Entrümpeln etwa 1000 Euro.

In einigen Städten kann auch die Stadtreinigung mit der Haushaltsauflösung beauftragt werden. Auch hier bestimmt der Wert der verbleibenden Gegenstände die Kosten der Dienstleistung. «Vor der Auftragsvergabe taxiert ein Mitarbeiter den Wert des Hausstandes, um den individuellen Preis zu bestimmen», sagt Bernd Müller von der Stadtreinigung Berlin. Gut erhaltene Gegenstände werden im eigenen Gebrauchtwarenhaus verkauft. Die Kosten für die Auflösung lägen im Vergleich zu professionellen Verwertern im «guten Mittelfeld», so Müller.

«Auch in Hamburg können Interessenten eine Haushaltsauflösung bei der Stadtreinigung bestellen», sagt André Möller, Pressesprecher der Stadtreinigung Hamburg. Dies geschehe jedoch nur in Einzelfällen, da die Konkurrenz zu professionellen Verwertern sehr groß sei. Bei der Müllabführ könne der Auftraggeber aber immerhin sicher sein, das alles ordnungsgemäß entsorgt wird.

Auch manche Umzugsunternehmen bieten Haushaltsauflösungen an. «Besonders in Ballungsgebieten sind einige Speditionen hierauf spezialisiert», sagt Dirk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition in Hattersheim (Hessen). Allerdings hängt der Preis hier nur von der Menge der zu entsorgenden Möbel und Gegenstände ab, der Wert wird nicht gegengerechnet. Bei gut erhaltenen Möbeln oder Kleidung, die kein Angehöriger mehr benötigt, sollte laut Hochgesang deshalb zunächst bei karitativen Einrichtungen nachgefragt werden. Das verringere nicht nur die Kosten, sondern helfe auch Bedürftigen.