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Training Training: Eigene Getränke im Fitnessstudio erlaubt

03.10.2003, 20:10
Fitness-Studio (Foto: dpa)
Fitness-Studio (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Brandenburg/gms - In Fitnessstudios dürfen auch selbst mitgebrachte Getränke konsumiert werden, so ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Demnach sind Klauseln in Verträgen von Fitnessstudios, die einen Verzehr mitgebrachter Getränke verbieten, unwirksam. Solche Klauseln stellen nach Ansicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar.

Es sei allgemein bekannt, dass beim Sport eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr erforderlich sei, so das OLG. Eine solche Klausel bedeute im Extremfall, dass die Kunden auf den Erwerb von unangemessen teuren Getränken im Fitnessstudio angewiesen wären. Zuvor hatte das Landgericht (LG) Frankfurt die Rechtslage anders gesehen. Eine solche Klausel in Verträgen sei nicht zu beanstanden, wenn Getränke in ausreichender Zahl und zu einem angemessenen Preis angeboten würden. Mit der Entscheidung folgt das OLG Brandenburg einem Urteil des LG Stade (Aktenzeichen 4 O 35/97), das in einem ähnlichem Sachverhalt zu entscheiden hatte.

Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 7 U 36/03