Technik Technik: Erfinder müssen das Patentrecht kennen

München/dpa. - Mag die deutsche Wirtschaft auch in der Krise stecken - mit mangelndem Ideenreichtum der einheimischen Erfinder hat das bestimmt nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Die Zahl der angemeldeten Patente ist nach Angaben des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) mit Sitz in München in den vergangenen Jahren um rund die Hälfte gestiegen. Mehr als 50 000 mit inländischer Herkunft waren es 2002, davon rund 13 Prozent von freien Erfindern.
Auf rund 7000 bis 10 000 beziffert das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) die Zahl dieser Tüftler. In ihrer Umgebung werden sie bisweilen belächelt und mit Spottnamen wie «Daniel Düsentrieb» belegt. Das Klischee kommt nicht von ungefähr: «Viele hängen an Ideen, die nichts taugen», weiß Friedhelm Limbeck, Vorsitzender der Innovationsgesellschaft Eifel, des mit 200 Mitgliedern größten Erfinderclubs Deutschlands.
Die Weltfremdheit der Erfinder soll das Projekt «INSTI» kurieren. Es wurde 1995 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gestartet und ist beim IW angesiedelt. Es umfasst neben allerlei anderer Hilfestellung die Förderung von 150 Erfinderclubs. In ihnen kann man sich mit Gleichgesinnten austauschen, Kenntnisse des Patentrechts erwerben und Kontakte zu Unternehmen knüpfen.
Die Erteilung eines Patents beim DPMA ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden: Es muss sich um eine technische Erfindung handeln, die einer ausreichenden erfinderischen Leistung entspricht und gewerblich anwendbar ist. Nicht zu den Erfindungen zählen etwa Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden sowie Spiele. Auch muss sich die Erfindung vom Stand der Technik in ausreichenden Maße abheben. Statt des Patents kann auch der Schutz durch ein Gebrauchsmuster beantragt werden. Es wird schneller und kostengünstiger erteilt, da hier die Prüfung auf Neuheit entfällt.
Die Patentanmeldung löst nicht automatisch eine rechtliche Prüfung der Erfindung aus. Dieser Antrag muss separat gestellt werden, wofür der Erfinder sieben Jahre Zeit hat. Dennoch ist der Tag der Anmeldung das entscheidende Datum: Von da an genießt er die so genannte Priorität. «Es ist deshalb wichtig, eine Erfindung möglichst früh anzumelden», sagt Patentanwalt Helge B. Cohausz aus Düsseldorf. Er empfiehlt freien Erfindern, die Anmeldung für 60 Euro zunächst selbst vorzunehmen. Weitere 250 Euro kostet es, wenn man bei der Behörde gleichzeitig eine Recherche in Auftrag gibt.
Mit Hilfe des Ergebnisses lässt sich beurteilen, ob die Erfindung wirklich neu ist und sich die Kosten für eine zweite, professionell ausgearbeitete Anmeldung lohnen. Die sollte dann einem Patentanwalt überlassen werden, wofür laut Cohausz Gebühren zwischen 2000 und 3000 Euro anfallen. Zwölf Monate hat der Erfinder Zeit, die erste Anmeldung zu präzisieren, ohne dass er seine Priorität verliert.
In diesem ersten Jahr nach der Anmeldung muss auch der Versuch unternommen werden, Geldgeber für die Idee zu begeistern. Erst jetzt kann man mit der Erfindung an die Öffentlichkeit gehen. Eine zu frühe Publikation gefährdet den Status als Neuheit - ein häufiger Fehler.
Erfinder Friedhelm Limbeck hat ein einfaches Prinzip: «Alles, was sich nicht innerhalb des ersten Jahres verkaufen lässt, wird weggeschmissen.» Damit in dieser Spanne kein Tag verloren geht, hat er Prototyp und Exposé zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits fertig. Vorsicht ist in der Tat angezeigt: Schließlich führen laut Limbeck von 1000 angemeldeten Patenten nur 8 zum wirtschaftlichen Erfolg. «Und die Anmeldung eines europaweiten Patents über einen Patentanwalt kostet nicht unter 60 000 Euro.» Über das DPMA gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe und der kostenlosen Erstberatung durch einen Patentanwalt.
Informationen: Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München (Tel.: 089/219 50, Fax: 089/21 95 22 21); Institut der deutschen Wirtschaft, Projekt INSTI, Postfach 510 669, 50942 Köln (Tel.: 0221/498 18 39, Fax: 0221/498 18 56).