Steuererklärung Steuererklärung: Vorsorgeleistungen sind absetzbar

Hallle (Saale)/MZ - Paula S., Sangerhausen: Kann ich die Kosten für eine Autoreparatur steuerlich geltend machen?
Antwort: Autoreparaturen sind grundsätzlich steuerlich nicht absetzbar. Es sei denn, die Autoreparatur steht im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Unfall. Dann ist es möglich.
Klaus F., Zeitz: Gibt es für Arbeitskleidung eine steuerlich absetzbare Pauschale? Ich arbeite als Maurer und Hausmeister.
Antwort: Ja. Die Pauschale für Arbeitskleidung beträgt 110 Euro im Jahr. Es ist aber auch eine Geltendmachung per Einzelnachweis möglich.
Jörg H., Mansfelder Land: Ich habe in meiner Steuererklärung Aufwendungen für einen Verein geltend gemacht, wofür ich eine Bescheinigung erhielt. In der Vergangenheit wurde das immer anerkannt, im vergangenen Jahr nicht. Wie verhalte ich mich?
Antwort: Legen Sie Einspruch in der gesetzlichen Frist von einem Monat ein. Das Finanzamt muss Ihnen die Nichtanerkennung erklären. Die Erfahrung zeigt, dass es sich bei den Ablehnungen in den meisten Fällen um Formfehler handelt. Und das lässt sich im Einspruchsverfahren korrigieren.
Sven P., Halle: Ich bin Mieter. Inwieweit lassen sich die Kosten für Gebäudereiniger und Hausmeister steuerlich absetzen?
Antwort: Die Lohnkosten für Hausmeister, Gebäudereiniger oder Gärtner können Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Auf Antrag ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens 1 200 Euro. Die Posten stehen in der Betriebskostenabrechnung.
Nicole S., Naumburg: Wie werden Alleinerziehende steuerlich gefördert?
Antwort: Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1 308 Euro pro Jahr. Für jeden Kalendermonat, für welchen die Voraussetzungen für den Freibetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt er sich um ein Zwölftel. Den Entlastungsbetrag erhalten Alleinstehende, zu deren Haushalt mindestens ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehört, für das ihnen die Freibeträge für Kinder oder Kindergeld zustehen.
Toni K., Harzkreis: Kann ich pauschal etwas steuerlich ansetzen, wenn ich beruflich bedingt umziehen muss?
Antwort: Der Pauschalbetrag für beruflich bedingte Umzugskosten liegt bei 679 Euro für Ledige und 1 357 Euro für Verheiratete. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 299 Euro als Pauschale obendrauf.
Eva L., Saalekreis: Inwieweit kann ich für 2012 das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Antwort: Für das häusliche Arbeitszimmer lassen sich jährlich Kosten bis zu 1 250 Euro absetzen.
Ralph T., Bitterfeld-Wolfen: Wir haben unsere Wohnung malern lassen. Lassen sich die Kosten steuerlich absetzen?
Antwort: Handwerkerkosten im Haushalt oder auf dem Grundstück sind insofern steuerwirksam, als dass 20 Prozent aus maximal 6 000 Euro jährlich, also 1 200 Euro, abgesetzt werden können. Allerdings können nur Lohn- und Fahrtkosten angesetzt werden, nicht aber Materialkosten. Wichtig ist, dass das auf einer Rechnung ausgewiesen und die Bezahlung per Banküberweisung erfolgt ist. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Johanna M., Eisleben: Inwieweit lassen sich Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen?
Antwort: Seit 1. Januar 2012 können alle Betreuungskosten für Kinder, die zum Haushalt gehören und für die den Eltern Kindergeld oder der Freibetrag für Kinder zusteht, ab der Geburt und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne besonderen Nachweis als Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden: bis zu zwei Drittel der Kosten, höchstens bis 4 000 Euro pro Kind.
Torsten F., Halle: Könnte ich die Kitakosten für unseren Sohn steuerlich absetzen? Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet und die Mutter des Kindes arbeitet derzeit nicht.
Antwort: Wenn Sie als Vater den Betreuungsvertrag mit der Einrichtung abschließen und die Beiträge von Ihrem Konto bezahlen, können Sie die Kosten als Sonderausgaben von Ihrem Einkommen abziehen.
Renate K., Zeitz: Wo werden Vorsorgeleistungen bei der Steuererklärung eingetragen? Was lässt sich hier absetzen?
Antwort: Steuerlich absetzbare Vorsorgeleistungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Zum Beispiel bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Aufwendungen für die Altersvorsorge, für die Kranken- und Pflegeversicherung, für die Rentenversicherung, für die Lebensversicherung, auch für die private Haftpflichtversicherung und die Autohaftpflicht.
Thomas D., Eisleben: Meine letzte Steuererklärung habe ich 2004 abgegeben. Kann ich jetzt wieder eine ohne Anmeldung einreichen?
Antwort: Ja, das ist problemlos möglich. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre.
Rainer S., Burgenlandkreis: Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Antwort: Eine Steuererklärung wird immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen - nach Abzug von steuermindernden Aufwendungen und gesetzlichen Freibeträgen - den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Letztlich muss das immer individuell ausgerechnet werden. Als Faustregel gilt: Sobald weitere Einkünfte zur Rente hinzukommen, tritt meist eine Steuerpflicht ein. Zur Steuererklärung in jedem Fall verpflichtet sind Rentner, wenn sie neben der Rente noch Einkünfte aus Pacht, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben.
Gerd F., Dessau-Roßlau: Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner für die Steuererklärung 2012?
Antwort: Für Rentner gelten die gleichen Freibeträge wie für jeden anderen Steuerzahler. Der Grundfreibetrag für die Steuererklärung 2012 beträgt 8004 Euro für Alleinstehende und 16 008 Euro für Verheiratete. Einkommen bis dahin bleibt steuerfrei.
Herbert M., Saalekreis: Wir sind beide seit dem Jahr 2000 und 2002 Rentner. Unsere Bruttorenten belaufen sich zusammen auf jährlich 21 600 Euro. Müssen wir Steuern bezahlen? Wir verfügen über keine weiteren Einkünfte.
Antwort: Da Sie beide vor 2005 Rentner wurden, beträgt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente je 50 Prozent. Somit haben Sie zusammen einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 10 800 Euro im Jahr. Damit liegen Sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für Verheiratete von 16 008 Euro. Sie verfügen über keine weiteren Einkünfte und so fällt bei Ihnen keine Einkommensteuer an. Sie brauchen auch keine Steuererklärung abzugeben.
Matthias P., Halle: Wie hoch ist denn der steuerpflichtige Anteil bei einem verheirateten Rentnerehepaar?
Antwort: Pauschal kann man das nicht beantworten. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich grundsätzlich nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente erstmals bezogen wurde. Für alle, die im Jahr 2005 oder davor erstmals Rente bezogen haben, beträgt der steuerpflichtige Anteil 50 Prozent. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr um zwei Prozent an. 2012 beträgt er 64 Prozent. Das bedeutet: Der steuerpflichtige Anteil kann also für jeden Ehepartner anders ausfallen. Das Besondere für Ehepaare: Der Grundfreibetrag für Ehepaare ist doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden, also 16 008 Euro für 2012.
Petra T., Halle: Mein Mann ist in diesem Jahr verstorben. Bisher waren wir gemeinsam veranlagt. Wie sieht das nun aus?
Antwort: Im Todesjahr und dem Jahr darauf werden Sie bei der Steuererklärung noch so betrachtet, als wären Sie verheiratet, also nach der Splittingtabelle. Danach gelten Sie steuerlich als alleinstehend und werden nach der Grundtabelle veranlagt.
Hanna S., Merseburg: Mein Mann war seit 2005 Rentner und ist im vergangenen Jahr verstorben. Wie wird meine Witwenrente versteuert?
Antwort: Der Besteuerungsanteil richtet sich nicht nach dem Jahr, in dem erstmals eine Witwenrente bezogen wird. Er richtet sich nach dem Jahr, in dem der verstorbene Ehegatte in Rente gegangen ist. Ging der Verstorbene 2005 in Rente und verstarb 2012, wird die Witwenrente mit 50 Prozent (Prozentsatz aus 2005) zur Besteuerung herangezogen und nicht mit 64 Prozent (Prozentsatz aus 2012). Noch ein Hinweis: Der steuerliche Freibetrag ist lebenslang festgeschrieben. Jede Rentenerhöhung wird aber zu 100 Prozent versteuert. Das bezieht sich sowohl auf die Witwenrente als auch auf die Rente generell. Dadurch kann mit den Jahren eine Steuerpflicht entstehen.
Charlotte B., Zeitz: Ich habe jetzt vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung erhalten. Muss ich dem nachkommen? Ich bekomme zu meiner Rente noch Witwenrente. Wann müsste ich Steuern zahlen?
Antwort: Wenn Sie vom Finanzamt zur Steuererklärung aufgefordert wurden, sind Sie zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Steuern können anfallen, wenn Sie mit dem steuerlichen Teil Ihrer Rente und dem steuerpflichtigen Teil der Witwenrente über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende von 8 004 Euro liegen. Beachten Sie, dass Sie von Ihrem Einkommen noch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben abziehen können, so dass Ihr Einkommen möglicherweise unter den 8 004 Euro liegt.
Regine H., Mansfeld: Ich liege mit meiner Alters- und Witwenrente unter dem Grundfreibetrag. Nun möchte ich gern noch einen 400-Euro-Job annehmen. Kann es dadurch passieren, dass mein Einkommen zu hoch ist und ich Steuern zahlen muss?
Antwort: Nein. Ihr Arbeitgeber übernimmt die pauschale Besteuerung Ihrer 400 Euro. Damit müssen Sie diese Einkünfte nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Sollten Sie auf der Grundlage Ihrer Lohnsteuerkarte arbeiten, müssen Sie diese Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Wert für sogenannte Minijobs wurde ab dem 1. Januar 2013 auf einen Wert von 450 Euro angehoben.
Fragen und Antworten notierten Dorothea Reinert und Kornelia Noack.