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Versicherungen Winterurlaub: Wer zahlt den Hubschraubereinsatz?

Skiferien gehen schon ins Geld. Richtig teuer kann es aber werden, wenn auf der Piste etwas passiert. Welche Versicherungen dann einspringen.

Von Tom Nebe, dpa 19.12.2024, 00:05
Muss die Luftrettung nach einem Pistenunfall anrücken, kommen schnell mehrere Tausend Euro an Kosten zusammen.
Muss die Luftrettung nach einem Pistenunfall anrücken, kommen schnell mehrere Tausend Euro an Kosten zusammen. Tom Nebe/dpa-tmn

Berlin - Unterkunft, Ausrüstung, Skipass: Bei einem Winterurlaub fallen viele Ausgaben an. Es ist eine Reise, die ins Geld geht. Was dabei nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die Ausgaben, die entstehen können, wenn auf der Piste etwas passiert. Das möchte niemand, und dennoch ist man dagegen besser abgesichert. 

Folgende Policen sind nach Einschätzung von Fachleuten dabei wichtig:

Warum sie im Einzelnen sinnvoll sein können und worauf es zu achten gilt. Ein kurzer Überblick für eine gute Absicherung im Winterurlaub:

Privathaftpflicht: Wenn es auf der Piste kracht

Auf der Skipiste reicht eine Unaufmerksamkeit und nicht nur die eigene Gesundheit ist in Gefahr: Bei Kollisionen können auch andere verletzt werden – was finanzielle Folgen hat, wenn man im Nachgang mit Schadenersatzforderungen konfrontiert ist. 

Darum sei eine Privathaftpflichtversicherung mit Blick auf den Winterurlaub unverzichtbar, so der Bund der Versicherten (BdV).

Weiterer Vorteil: Wer selbst unverschuldet durch einen anderen Skifahrer verletzt wurde, profitiert womöglich ebenfalls von seiner Haftpflichtpolice. Denn falls die andere Person nicht versichert ist, trägt die eigene Versicherung gegebenenfalls den Schaden. Voraussetzung laut dem BdV: Eine Forderungsausfalldeckung ist im Vertrag festgeschrieben.

Übrigens: Auf italienischen Pisten ist es Pflicht, eine Privathaftpflicht zu haben, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) - das gilt etwa für die Südtiroler Skigebiete. Andernfalls drohen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entzug des Skipasses. 

Empfehlenswert ist, sich rechtzeitig vor dem Urlaub von seinem Haftpflichtversicherer einen entsprechenden Nachweis geben zu lassen. Der GDV hat online ein Musterformular. Wer keine Police hat oder sich unsicher ist, ob sie Wintersport abdeckt, kann sie bei den großen Skigebieten tageweise dazubuchen – gegen entsprechenden Aufpreis.

Auslandsreiseversicherung: Wenn die Behandlung teuer wird

Wer gesetzlich versichert ist und in EU-Staaten in den Winterurlaub fährt, ist über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenkassen-Chipkarte findet – das gilt unter anderem auch für Norwegen und die Schweiz.

Allerdings: Gezahlt wird dann die medizinische Versorgung wie sie gesetzliche Versicherte im jeweiligen Land erhalten. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Bedeutet: Man muss womöglich dennoch draufzahlen.

Und: Der medizinische Rücktransport nach Deutschland sei von den gesetzlichen Policen nie mitversichert, so der BdV weiter. Dafür können fünfstellige Summen anfallen, auf denen man womöglich sitzen bleibt.

Gegen Extrakosten bei der Versorgung vor Ort und mögliche Rücktransportkosten sichert eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Die Policen lohnen wirklich, zumal es sehr gute Tarife für Einzelpersonen schon für unter zehn Euro im Jahr gibt, für Familien für unter 20 Euro. 

Wichtig ist unter anderem, dass die Police einen Rücktransport schon zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Nach Einschätzung des BdV ist der Abschluss solch einer Police auch für Privatversicherte sinnvoll.

Unfallversicherung: Nicht nur für langfristige Folgen

Was ist, wenn man so schwer stürzt, dass man bleibende Schäden davonträgt? Eine private Unfallversicherung kommt in so einem Fall beispielsweise für Umbaumaßnahmen der Wohnung auf, zahlt gegebenenfalls Übergangsleistungen und Rente. 

Und sie kann auch für Bergungskosten aufkommen, die von anderen Policen nicht getragen werden. Wer dies mit absichern will, sollte die Summe dafür auf mindestens 25.000 Euro festsetzen, rät der BdV.

Denn: Wie bei der medizinischen Versorgung richtet sich auch bei Bergungskosten der Umfang der Leistungen nach ausländischem Recht, erläutert der GDV. In Österreich etwa würden Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Auf den Kosten für einen Hubschraubereinsatz, im Schnitt laut dem Verband rund 3.500 Euro, würde man dann sitzen bleiben, falls man nicht abgesichert ist. Auch in der Schweiz entstehen schnell Extrakosten für Heli-Rettungen.

Die private Unfallversicherung springt dann ein, wenn man Bergungskosten darin mitversichert hat. Auch die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt je nach Vertrag, so der GDV.

Gut zu wissen: In Deutschland zahlen gesetzliche und private Krankenversicherer eine Luftrettung von der Piste, wenn man sich schwer verletzt hat. Suchaktionen im freien Gelände nach Lawinen sind aber in der Regel nicht mitversichert, so der GDV. Selbst Privatversicherte bleiben hier teils auf den Kosten sitzen. Absichern kann hier die private Unfallversicherung.

Und was ist mit einer Skiversicherung?

Extra versichern müssen Wintersportler ihre Ausrüstung aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht - egal, ob geliehen oder gekauft. Der Verlust fremder oder eigener Ski sei in der Regel verkraftbar und damit nicht existenzgefährdend.

Überdies sind sie vielleicht sogar schon versichert: Schäden an geliehenen Ski ersetzt je nach Vertrag womöglich die Privathaftpflicht. Werden die eigenen Bretter etwa aus dem Skikeller geklaut, springt womöglich die Hausratversicherung ein, falls man eine besitzt. Es kann sich lohnen, die Versicherungsunterlagen einmal dahingehend zu checken.