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Reklamation Reklamation: Was tun bei Mängeln im Urlaubshotel?

16.10.2015, 12:40
Klassische Form der Übernachtung: das Hotelzimmer
Klassische Form der Übernachtung: das Hotelzimmer dpa/ Jens Kalaene

Der Urlaub – für viele die schönste Zeit des Jahres. Besonders groß ist der Ärger, wenn die gebuchte Reise sich als böse Überraschung entpuppt, weil das reservierte Hotel überbucht ist oder nicht der Beschreibung im Werbeprospekt entspricht. Welche Ansprüche Reisende bei Mängeln haben und welche anderen Rechte ihnen zustehen, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Was mache ich...

...wenn bei der Ankunft ein anderes Hotel angeboten wird?

Manchmal kommt es vor, dass das ursprünglich gebuchte Hotel überbucht wurde und somit kein Zimmer mehr frei ist. In so einem Fall muss der Reiseanbieter ein gleichwertiges Ersatzhotel anbieten. Für die Unannehmlichkeiten gibt es in der Regel ca. 15 Prozent des Reisepreises zurück. Ist das Ersatzhotel nicht gleichwertig, liegt die Prozentzahl natürlich sehr viel höher.

...bei zu viel Lärm?

Hohe Lärmbelästigung kann einen Reisemangel darstellen. Grundsätzlich kann der Umzug in ein anderes, ruhigeres Zimmer verlangt werden oder in ein anderes Hotel. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn im Prospekt mit einer Animation oder einer Diskothek geworben wurde.

...wenn das Essen enttäuscht?

Eine der häufigsten Gründe für Beschwerden ist das Essen. Sei es, weil das Buffet nicht reichhaltig genug ist oder das Essen zu kalt. Ist das Essen tatsächlich ungenießbar, kann mit einer Erstattung in Höhe von fünf Prozent des Reisepreises gerechnet werden. Ansonsten kommt es im Einzelfall darauf an, womit im Vorhinein geworben wurde. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Wurstsorten gibt es jedenfalls nicht.

...wenn das Hotelzimmer dreckig ist?

Ist das Hotelzimmer bei der Ankunft nicht sauber, müssen Reisende dies erst einmal melden. Wird das Zimmer nach Aufforderung nicht entsprechend gereinigt, können bis zu 20 Prozent des Reisepreises zurückverlangt werden.

Darf ich...

...Souvenirs aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

Für manche Urlauber reicht eine Postkarte nicht als Souvenir. Sie nehmen gerne Handtücher oder Bademäntel aus dem Hotelzimmer mit nach Hause. Doch Achtung: Das ist eindeutig Diebstahl. Das einzige, was vom Hotel geduldet wird, ist die Mitnahme der bereitgestellten Seifen oder Shampoo-Flaschen. Streng genommen sind diese aber nur für die Benutzung während des Aufenthalts gedacht.

...die Minibar mit eigenen Lebensmitteln füllen?

Ja. Hotelgäste dürfen die Minibar als Kühlschrank nutzen. Die Minibar gehört wie der Rest des Interieurs zu den gemieteten Gegenständen, die den Urlaubern zur Nutzung freistehen.

...die Liege am Pool mit einem Handtuch reservieren?

Nein. Wenn die Liegen grundsätzlich jedem zur Verfügung stehen, besteht kein Anspruch auf die Liege, nur weil ein Handtuch darauf gelegt wird. Theoretisch könnte ein Gast das Handtuch, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, von der Liege entfernen.

Fazit

Reisende stehen bei Mängeln während der schönsten Zeit des Jahres nicht rechtlos dar. Wichtig ist nur, dass die Mängel sofort beim Reiseleiter gemeldet werden und nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub. Der Reiseleiter muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Und noch ein Tipp: Beweisfotos erleichtern hinterher die Durchsetzung der Ansprüche. (Bearbeitung: dmn)

Benimm-Tipps für den Urlaub gibt die Bildergalerie: