Namensänderung Namensänderung: Hilfe für Hans Wurst und Claire Grube
Leipzig/gms. - «Manche Menschen haben zum Beispiel einen Vornamen, bei dem dasGeschlecht oft verkannt wird», sagt Gabriele Rodriguez von derNamensberatungsstelle der Universität Leipzig. «Sie werden dannregelmäßig zu Unrecht als Herr oder Frau tituliert und empfinden dasals Belastung.» In solchen Fällen kann der Vorname geändert oderdurch einen zweiten, unmissverständlichen ergänzt werden. Namenurkundlich bestätigen oder ändern darf nur die jeweils zuständigeOrdnungsbehörde am Wohnort.
«Grundsätzlich gilt, dass eine Namensänderung nur aus einemwichtigen Grund erfolgen darf und eher eine Ausnahme sein sollte»,sagt Arne Gloy von der Stadtverwaltung Kiel. «Von unseren 230 000Einwohnern lassen zum Beispiel nur rund 200 jährlich ihren Namenändern. Viele dieser Menschen sind eingebürgerte Ausländer, die ihrenNamen an hiesige Schreibweisen anpassen möchten.»
Wer seinen Vor- oder Familiennamen ändern lassen möchte, sollteals ersten Schritt telefonisch Kontakt zur entsprechenden Behördeaufnehmen. Dabei wird bereits geklärt, ob tatsächlich wichtige Gründevorliegen: «Das Namensänderungsgesetz definiert diese wichtigenGründe nicht», erklärt Arne Gloy. «Der Beamte hat einenErmessungsspielraum. Er wird aber in der Regel Namen, die objektivlächerlich oder anstößig sind, als Grund für eine Änderunganerkennen.»
Zur Antragstellung müssen wichtige persönliche Dokumente wie zumBeispiel Geburtsurkunde, Personalausweis und Heiratsurkundemitgebracht werden. Zudem ist eine schriftliche Begründungerforderlich, sie kann aber bei der Antragstellung vor Ort formuliertwerden. «Auch die Genehmigung des neu gewählten Namens istErmessenssache», sagt Arne Gloy. Dabei werde zunächst überlegt, obsich innerhalb der weiteren Familie ein geeigneter Name finden lasse.
Nach der Antragstellung wird der jeweilige Fall behördlichgeprüft. So wird zum Beispiel bei Polizei und Amtsgerichtennachgefragt, ob gegen den Antragsteller etwas vorliegt. Wenn alleserfolgreich verläuft, wird eine Namensänderungsurkunde ausgestelltund dem Antragsteller ausgehändigt. Von diesem Zeitpunkt an gilt dannnur noch der neue Name. Dieser wird von der Behörde auch gleich anoffizielle Stellen wie das Einwohnermeldeamt oder dasKraftfahrtbundesamt weitergegeben.
Umsonst gibt es den neuen Namen allerdings nicht: «In Kiel kostetzum Beispiel die Änderung eines Vornamens zwischen 5 und 500 Mark,die Änderung eines Nachnamens zwischen 5 und 2000 Mark», sagt ArneGloy. «Die Höhe hängt von den Einkommensverhältnissen desAntragstellers und vom Verwaltungsaufwand ab.» Die Gebühren sindnicht bundeseinheitlich geregelt. Ein neuer Name kann inunterschiedlichen Kommunen also unterschiedlich teuer sein.
«Ein neuer Name ist natürlich eine sehr einschneidende Veränderungim Leben eines Menschen», sagt die Psychologin Annette Böttcher ausWiesbaden. «Ein Teil der alten Identität geht verloren, und esschwingt immer etwas von einem Neuanfang mit». Das sei besonders fürMenschen Ausschlag gebend, die nachweislich unter ihrem alten Namengelitten hätten, weil sie ständig gehänselt wurden oder es innerhalbder Familie schwerwiegende Konflikte gegeben habe. «In solchen Fällenbedeutet ein neuer Name ein neues Selbstwertgefühl.»
Information: Garbriele Rodriguez, Gesellschaft für Namenkunde,Universität Leipzig (Tel.: 0341/973 74 64, E-Mail:[email protected]).