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Beruf Beruf: Handgreiflichkeiten unter Kollegen

22.07.2002, 19:53

Köln/Bonn/dpa. - Bei Handgreiflichkeiten unter Kollegen drohtdem Schuldigen nicht unbedingt eine fristlose Kündigung. Auf einentsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln (Az.: 7 Sa670/01) weist der in Bonn erscheinende Informationsdienst«Arbeitsrecht Kompakt - Blitzdienst für Arbeitgeber» hin.

Dem Urteil zufolge muss in jedem Fall unter Abwägung der genauenUmstände entschieden werden. Einem langjährigen Mitarbeiter etwakönne ein einmalige Fehlverhalten nachgesehen werden. Das Gericht hobden Angaben zufolge mit dem Urteil die fristlose Kündigung eines seit20 Jahren in einem Unternehmen beschäftigten Mannes auf. Er war nieals gewalttätig aufgefallen und nur einmal in einem Streit mit einemkörperlich überlegenen Kollegen handgreiflich geworden.