Auslandsreise-Krankenversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung: Plötzlich krank im Urlaub

Halle (Saale)/MZ - Paula S., Querfurt: Warum wird bei einer Auslandsreise immer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen? Ich denke, bei Urlaub in einem EU-Land reicht meine Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Antwort: Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie in einem EU-Land bei einem Vertragsarzt medizinisch notwendige Leistungen. Andere Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht in vollständiger Höhe übernimmt, können mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert werden. Beispielsweise hohe Zuzahlungen, die generell nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes erfolgen. Mit der gesetzlichen Chipkarte würden Ihnen nur die in Deutschland üblichen Kosten beziehungsweise Erstattungssätze erstattet werden. Ebenfalls nicht übernommen wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein aus medizinischen Gründen notwendiger Kranken-Rücktransport. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung deckt einen solchen Krankenrücktransport entsprechend den vereinbarten Bedingungen vom Ausland in die Heimat nach Deutschland ab.
Wer seinen Urlaub im Reisebüro bucht, erhält oftmals gleich das Angebot für eine auf den Zeitraum der Reise begrenzte Auslandsreise-Krankenversicherung dazu. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Allerdings sollte man sich die Mühe machen und mehrere Anbieter vergleichen. In vielen Fällen ist der zeitlich beschränkte Versicherungsschutz so teuer wie bei anderen Anbietern eine ganze Jahrespolice. Wer weitere Reisen plant, sollte daher unbedingt auf letztere setzen. Zwar werden auch hier oft beispielsweise Zuschläge für ältere Senioren verlangt, insgesamt sind sie dennoch günstiger.
Marlis H., Bernburg: Bei Reisen in ein EU-Land wird immer von der Europäischen Krankenversicherungskarte gesprochen. Wo erhalte ich so eine Karte? Ich bin gesetzlich krankenversichert.
Antwort: Jeder gesetzlich Krankenversicherte besitzt eine elektronische Krankenversicherungskarte, die sogenannte Chipkarte. Die blaue Rückseite dieser Chipkarte gilt als Europäische Krankenversicherungskarte. Das ist auch so aufgedruckt.
Peter R., Zeitz: Wir wollen drei Wochen auf Mallorca Urlaub machen. Reicht dafür unsere Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Antwort: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ist für gesetzlich Krankenversicherte in allen EU-Staaten die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Sie können damit auf Mallorca einen Vertragsarzt kostenlos für medizinisch erforderliche Leistungen in Anspruch nehmen. Empfehlenswert ist aber immer auch der zusätzliche Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, um im Bedarfsfall einen medizinisch notwendigen Rücktransport und die Erstattung von im Urlaubsland üblichen Zuzahlungen abzusichern.
Sophie L., Dessau-Roßlau: Wie lange kann ich innerhalb eines Jahres eine private Auslandsreise-Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Antwort: Versichert sind beliebig viele Reisen pro Jahr. Einzelne Reisen dürfen aber je nach Police eine angegebene Gesamtzeitdauer nicht überschreiten. Viele Jahrespolicen von privaten Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten für eine Höchstdauer von sechs Wochen, andere für mindestens 56 Tage.
Werner O., Merseburg: Wir fahren demnächst in einen Kurort in Tschechien. Angenommen, ich werde krank und muss in ein Krankenhaus. Das kann sehr teuer werden. Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Ich bin gesetzlich krankenversichert und habe eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Antwort: In so einem Fall bleiben Sie nicht auf den Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die medizinische Behandlung sitzen. Die Kosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen, übernimmt die private Auslandsreise-Krankenversicherung. Bei größeren medizinischen Behandlungen, die auch mit einem Krankenhausaufenthalt einhergehen können, ist es ratsam, dass die Betroffenen sofortige Rücksprache sowohl mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung als auch mit ihrer Privaten Auslandsreise-Krankenversicherung halten. Beide haben dafür jeweils eine eigene kostenlose 24-Stunden-Telefon-Hotline eingerichtet. In den bekannten Kurorten in Tschechien regeln solche Fragen meist die Kurzentren, in denen die Urlauber untergebracht sind, von sich aus. Sie stellen den Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Auslandsreise-Krankenversicherern her.
Sven K., Merseburg: Stimmt es eigentlich, dass die Europäische Krankenversicherungskarte auch in einigen anderen Ländern außerhalb der EU gilt? Wenn ja, in welchen?
Antwort: Ja und zwar in Island, Norwegen, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro und Serbien. In Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt der Leistungsschutz nur für Akutbehandlungen. Einen gesonderten Vordruck, den Ihre gesetzliche Krankenkasse separat ausstellt, benötigen Sie in der Türkei, Tunesien, Bosnien. Zu den erforderlichen medizinischen Sachleistungen gehören nach dem Recht des dortigen beziehungsweise eines EU-Landes beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und Arzneien.
Hans-Peter D., Wittenberg: Wenn ich in einem EU-Land einen Arzt aufsuchen muss, nützt mir meine blaue Europäische Krankenversicherungskarte erst einmal nichts. Der Arzt verlangt, dass ich sofort bezahle oder ich werde nicht behandelt. Wie sehen Sie das?
Antwort: Leider haben Sie Recht. In der Regel wird bei einer Behandlung auch in einem EU-Land vom Arzt sofort Vorkasse verlangt. Aber: Das Geld erhalten Sie von Ihrem Versicherer - gesetzlich und/oder privat - zurück. Deshalb ist es wichtig, dass auf der Arztrechnung Name, Angaben über die Diagnose, Therapie und Arzneimittel stehen. Bei Zweifeln klären Sie direkt mit dem Versicherer, was auf den Belegen stehen muss - bei Zahnbehandlungen beispielsweise die genaue Bezeichnung der behandelten Zähne. Bei größeren Behandlungen wie einer Operation sollte über die jeweilige 24-Stunden-Hotline mit Blick auf die Kostenfrage Kontakt mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
Katrin F., Saalekreis: Stimmt es, dass mit der Europäischen Krankenversicherungskarte bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport aus einem EU-Land keine Kostenübernahme erfolgt?
Antwort: Ja, die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Daher ist bei einer Auslandsreise generell der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ratsam. Achten Sie hier darauf, dass in den Versicherungsbedingungen mit Blick auf den Krankenrücktransport statt „medizinisch notwendiger Rücktransport“ der „medizinisch sinnvolle Rücktransport“ geschrieben steht. Letztere Formulierung beinhaltet keinerlei Einschränkungen.
Brigitte R., Naumburg: Ich musste mich auf einem Kreuzfahrtschiff ärztlich behandeln lassen, habe vor Ort bezahlt und auch eine private Einzelrechnung mit allen notwendigen Angaben. Zuhause habe ich die Jahrespolice meiner privaten Auslandsreise-Krankenversicherung nicht mehr gefunden. Wie komme ich zu meiner Vorkasse-Erstattung?
Antwort: Das ist unkompliziert. Rufen Sie bei Ihrer privaten Versicherung an und schildern Sie die Situation. Ihre Unterlagen sind dort vorhanden. Man wird Ihnen sagen, wie Sie die Rechnung einreichen sollen.
Nicole M., Bitterfeld-Wolfen: Wie viel kostet eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für eine Familien-Jahrespolice? Können Sie mir eine günstige auch in Bezug auf die Leistungen nennen?
Antwort: Für eine Familien-Jahrespolice der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung müssen je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 10 und 20 Euro veranschlagt werden. Einzelreisende bezahlen zwischen 7,50 Euro und 17 Euro. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Finanztest“, Heft Juni 2014, eine entsprechende Tabelle veröffentlicht. Hier können Sie die für Sie günstige private Auslandsreise-Krankenversicherung mit guten Leistungen finden.
Heiko S., Halle: Es geht um einen Urlaub auf Madeira. Brauche ich neben meiner Chipkarte unbedingt noch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung?
Antwort: Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ist empfehlenswert. Sollte auf Madeira eine ärztliche Behandlung notwendig werden, erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur jene Kosten, die bei der Behandlung in Deutschland angefallen wären. Entstehen Ihnen im Ausland im Vergleich höhere Kosten aus der medizinischen Behandlung, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Würde zudem ein Krankenrücktransport notwendig werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dafür keinerlei Kosten. In beiden Fällen sind Sie mit der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert. Deshalb gehört sie im eigenen Interesse zu jeder Auslandsreise.
Thomas R., Mansfelder Land: Meine Tochter will für ein Jahr nach Australien zum Work & Travel. Wie sichert sie sich da am besten ab?
Antwort: In diesem Fall ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung zwingend notwendig. Weil in vielen Policen die Reisehöchstdauer beschränkt ist, muss Ihre Tochter eine spezielle Einzelversicherung für längere Reisen abschließen. Die Kosten variieren zwischen den Anbietern erheblich und hängen vom Alter ab. Wichtig ist, die Krankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland abzuschließen. Falls ein Rückreisetermin noch nicht konkret feststeht, sollte Ihre Tochter den maximalen Reisezeitraum versichern. Zu viel gezahlte Prämien werden gegebenenfalls zurückerstattet.
Gerda P., Halle: Wie lange vor dem Urlaub muss ich die Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen?
Antwort: Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann bis kurz vor der Abreise völlig unkompliziert abgeschlossen werden. Das funktioniert auf dem schnellsten Weg telefonisch bei dem Versicherer Ihrer Wahl oder online auf dessen Internetseite.
Olaf Z., Freyburg: Ich habe den Eindruck, dass sich die Policen für die Auslandsreise-Krankenversicherung alle sehr ähneln. Welche Kriterien halten Sie für am wichtigsten?
Antwort: Heute sind die Policen einzelner Versicherer tatsächlich ziemlich standardisiert. Für sehr wichtig halten wir jedoch die Bedingungen hinsichtlich des Krankenrücktransportes. Achten Sie auf die Formulierung „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ statt „medizinisch notwendiger Rücktransport“. Augenmerk sollten Sie auch auf die Restkostenerstattung im Zusammenhang mit einer Notfallbehandlung und die Kostenübernahme im Todesfall achten. Unterschiede gibt es auch bei der maximalen Höchstdauer pro Reise.
Fragen und Antworten notierten Kornelia Noack und Dorothea Reinert.


