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Nebenkosten Nebenkosten: Kosten für Gartenpflege dürfen einfließen

08.05.2003, 09:49

Berlin/Potsdam/dpa. - Im Mietvertrag darf vereinbart werden, dass der Mieter eines Hauses Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten zahlen muss. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 11 S 81/01) gehören dazu allerdings nicht die Kosten für die Anschaffung der Gartengeräte.

Laut DMB dürfen nur laufende, wiederkehrende Kosten für den Garten in die Nebenkostenabrechnung einfließen. Dazu zählen die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Dagegen sind die Neuanschaffung von Pflanzen und die Neuanlage eines Gartens Sache des Eigentümers oder Vermieters des Hauses.