1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Mietrecht: Mietrecht: Vermieter muss für Ruhe sorgen

Mietrecht Mietrecht: Vermieter muss für Ruhe sorgen

Von Ellen Schultz 21.11.2003, 16:52

Halle/MZ. - Wenn sich ein Mieter gegen unzulässigen Lärm wehren will, hat er mehrere Möglichkeiten. Als Mieterbund raten wir, zunächst immer den Vermieter zu informieren. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand halten. Eventuell kann der Mieter die Miete kürzen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist - dies kann bis zur fristlosen Kündigung führen.

Die Möglichkeit einer Mietminderung, wie sie auch von einigen Lesern angesprochen wird, sollte jedoch nicht ohne Beratung in Betracht gezogen werden. Grund dafür ist, dass die Minderungsquoten von den Gerichten sehr unterschiedlich angesetzt werden. Letzlich können sich Mieter damit ins eigene Fleisch schneiden.

Auch der unter dem Krach leidende Mieter selbst hat die Möglichkeit, gegen den Lärmverursacher vorzugehen. Helfen klärende Gespräche nicht, kann unter Umständen vor Gericht auf Unterlassung geklagt werden. Mieter können aber auch die zuständige Verwaltungsbehörde, oder - in dringenden Fällen - die Polizei rufen beziehungsweise informieren. Allerdings ist der Sachverhalt Lärmbeeinträchtigung nicht nur schwierig zu bewerten - jeder Fall liegt anders -, sondern auch schwer zu lösen. Bei rücksichtslosem Verhalten von Mitbewohnern kommt es häufig zu solch einem Streit, der nur schwer oder gar nicht zu schlichten ist.

Die Krux an der Sache: Bei streitigen Lärm-Auseinandersetzungen muss der Mieter, der sich gestört fühlt, dies auch beweisen. Und das ist schwierig. Voraussetzung ist zunächst, die wiederkehrenden Vorfälle in einem Protokoll festzuhalten, so dass Art und Dauer der Störung mit Datum und Uhrzeit nachweisbar sind. Lassen sich zudem Zeugen benennen, bekommt die Sache ausreichend Gewicht. Die bei Gericht benötigten Lärmprotokolle und Zeugen, die dies alles bestätigen, zusammen zu bekommen, gestaltet sich aber meist als eine langwierige, nervenaufreibende Prozedur.

So wenig erbaulich dies auch ist: Der Auszug ist im schlimmsten Fall oft der einzige Ausweg, sich vor lärmenden Nachbarn in Sicherheit zu bringen.