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Lehrgänge für Babysitter Lehrgänge für Babysitter: Waschen wickeln Füttern

Von Lutz Würbach 12.11.2015, 12:48
Anna Sterzik aus Halle übt das Wickeln, Lieselotte Kühne (links) und Mascha Sodann schauen zu.
Anna Sterzik aus Halle übt das Wickeln, Lieselotte Kühne (links) und Mascha Sodann schauen zu. Lutz Würbach Lizenz

Halle (Saale) - Was machen kleine Kinder besonders gern?“ Stefan Ert gibt selbst die Antwort: „Sie ziehen an Ketten und Bändchen.“

Das ist die Aufforderung an die umstehenden Mädchen und jungen Frauen, ihren Schmuck abzulegen. Sie sind Teilnehmerinnen eines Kurses des DRK-Landesverbandes Sachsen-Anhalt für angehende Babysitter. Ert, einer der Ausbilder, ist gerade dabei, ihnen zu zeigen, wie ein Säugling gebadet wird. Wichtig sei, sagt er, ihn richtig zu halten. Dann werde mit dem Lappen gewaschen und zwar von oben nach unten. Ehrt macht es mit einer Puppe vor und die jungen Frauen machen es nacheinander nach. „Was kommt ins Wasser?“, will jemand wissen. „Wir waschen nur mit klarem Wasser“, sagt Ert. „Aber wenn die Eltern des Kindes sonst Badezusätze verwenden?“, kommt als Nachfrage. „Der Babysitter macht das, was die Eltern für richtig halten“, erklärt Ert. Es gehe nicht darum, was man selbst für angemessen halte. Der Elternwille habe immer Vorrang. Das war schon mal ein Punkt aus dem Kapitel Rechte und Pflichten des Kurses.

Kommunikation mit dem Baby sei während des Badens und Wickelns wichtig, heißt es. Man dürfe dabei gerne auch Spaß machen, sagt Ert. „Aber bitte kein Dadada und Tututu, wir wollen ja keine Verdummung des Babys.“ Eine kindgerechte Sprache funktioniere anders, meint er und macht es mit der frisch gewaschenen Puppe vor. Im Laufe der Ausbildung geht es letztlich um Basiswissen für die künftigen Babysitter, wobei das richtige Badewasser durchaus ein wichtiges Thema ist.

Wozu ist so ein Lehrgang überhaupt gut?

Er ist zunächst einmal die Voraussetzung, um in die Vermittlungskartei von Vereinen, sozialen Verbänden und anderen Babysitter-Vermittlern zu kommen. Auf der anderen Seite lernen die Teilnehmer grundlegende Dinge im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern. Wie fasse ich ein Baby an, ohne ihm weh zu tun? Was bekommt es zu essen? Wie halte ich es sicher beim Baden? Von den elf Teilnehmerinnen im Alter zwischen 14 und 26 Jahren, die den jüngsten Kurs des DRK-Landesverbandes in Magdeburg belegten, waren die wenigsten schon als Babysitter im Einsatz. „Die Angst, etwas falsch zu machen, schwindet erst mit zunehmender Erfahrung“, sagt Ausbilderin Kirsten Roth. Der Kurs vermittele Grundwissen und sei schon deshalb sinnvoll.

Welchen Status hat die Tätigkeit?

Die Babysitter werden als Haushaltshilfen eingestuft. Sie sind deshalb bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die geringen Beiträge zahlt der Auftraggeber. Der DRK-Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land beispielsweise führt die 30 bis 40 Babysitter in seinem Vermittlungspool als ehrenamtliche Mitarbeiter. Damit genießen sie nach den Worten von Malgorzata Molak über die Gruppenversicherung Haftpflicht-Schutz. Sollte ihnen etwas passieren, springe die Berufsgenossenschaft ein, sagt die Leiterin der Schwangeren- und Familienberatungsstelle, die auch den Bereich Babysitter verantwortet. Wer sich ohne Vermittlung seine Jobs sucht, muss sich auch selbst um die Versicherungsfragen kümmern. Die private Haftpflichtversicherung macht nur dann Sinn, wenn sie die Kinderbetreuung mit abdeckt. Eine Erweiterung für die „Betreuung im Auftrag“ sollte deshalb geprüft werden. Das gilt auch für minderjährige Babysitter, die noch über ihre Eltern mitversichert sind.

Was wird von einem Babysitter verlangt?

„Er übernimmt die Aufsichtspflicht für das Kind.“ Alles andere werde individuell zwischen ihm und den Kindeseltern ausgehandelt, sagt Ausbilderin Roth. Was die Aufsichtspflicht umfasst, hängt entscheidend vom Alter des Kindes ab. Ein Kleinkind braucht eine viel intensivere Betreuung als ein Schulkind. Bei einem Baby gehörten das Füttern und Baden beispielsweise mit dazu, so Roth. Bei älteren Jungen und Mädchen nicht. „Ab einem bestimmten Alter können Kinder natürlich auch aus dem Haus, ohne das der Babysitter dabei ist“, sagt sie.

Wofür ist ein Babysitter nicht zuständig?

„Man kann von ihm zum Beispiel nicht verlangen, dass er den Abwasch der Familie macht“, sagt Roth. Legitim ist es nach ihren Worten, wenn er das Geschirr, das er benutzt hat, sauber macht. „Der Babysitter beaufsichtigt das Kind und macht nicht den Haushalt“, bringt es Roth auf den Punkt.

Wie hoch ist die Vergütung?

Sie ist Verhandlungssache. Der DRK-Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land hat laut Molak in den Richtlinien seines Vermittlungsservices verankert, dass nicht weniger als fünf Euro pro Stunde gezahlt werden dürfen. Einfluss auf die Vergütung hat unter anderem das Alter des Babysitters, jüngere bekommen in der Regel weniger. Abgesehen davon werden Einsätze am späten Abend oder in der Nacht und an Wochenenden besser bezahlt. Die Erfahrungen der Kursteilnehmer in Magdeburg haben ein Spanne von drei bis zehn Euro pro Stunde ergeben. Bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten seien die Familien oftmals besonders spendabel, weiß Roth aus Erfahrung. Dann könnten schon mal 15 oder gar 20 Euro herausspringen. Aber das sei selten, sagt sie.

Klare Absprachen ersparen Ärger

Auftraggeber und Babysitter sollten deshalb unter anderem diese Fragen klären:

Darf der Babysitter solche Dinge wie Fernsehen, Telefon, Internet oder Musikanlage benutzen? Soll er Anrufe entgegennehmen oder ignorieren? Darf er sich im Kühlschrank bedienen? Darf er in der Wohnung rauchen, Alkohol trinken? Darf er während seiner Tätigkeit Besuch empfangen? Gibt es Räume, die der Babysitter nicht betreten darf. Was ist im Notfall zu tun, wie sind die Eltern des Kindes zu erreichen? Gibt es Lebensmittel, die das Kind nicht verzehren darf? Wo darf gegessen und getrunken werden? Gibt es Verbote für das Kind, die zu beachten sind? Darf das Kind sich mit Freunden treffen, dürfen Freunde mit in die Wohnung kommen? Wann kehren die Eltern voraussichtlich zurück? Wann soll das Kind ins Bett?

Tipp für den Start

Tipp für den Start: Beim ersten Kontakt zwischen Babysitter und Kind sollten die Eltern unbedingt dabei sein. Wichtig ist, dass der Betreuer auf Zeit mit Dingen wie Krankheiten, Allergien, Gewohnheiten etc. vertraut gemacht wird. Er sollte zudem das Haus oder die Wohnung gezeigt bekommen. Auch was das Kind womöglich nicht darf, ist zu besprechen.
Weitere Informationen zu den Angeboten des DRK im Internet unter www.sachsen-anhalt.drk.de, Babysitterservice des KV Halle-Saalkreis-Mansfelder Land, Telefon 0345/687 01 43. (mz)

Anna Sterzik (15) beim Tragetraining
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Lutz Würbach Lizenz
Stefan Ert zeigt Marlen Cindy Müller, wie ein Baby sicher gehalten wird, wenn es gebadet werden soll.
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