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Kreditverkauf: Mit Garantie sorgen Bauherren vor

Von Thorsten Wiese 03.03.2008, 08:20

Berlin/Hamburg/dpa. - Viele Hausbauer schütteln immer noch ungläubig den Kopf darüber, dass es so etwas überhaupt gibt: Aufgrund einer Klausel im Kreditvertrag ist es nicht ausgeschlossen, dass ihre Bank die Forderungen ihres Immobilienkredits verkauft.

Manche fürchten gar eine Zwangsversteigerung. Der Gesetzgeber diskutiert jetzt über Regelungen, die solche Praktiken verhindern sollen. Bis dahin sollten Verbraucher beim Unterzeichnen neuer Darlehensverträge auf einer Garantie bestehen. Seit 2003 verkaufen immer mehr Geldinstitute ihre Kredite. «Manche Banken gerieten in Schieflage und wollten Forderungen abstoßen», sagt Michael Knobloch vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Dazu kamen erhöhte Refinanzierungskosten nach den neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) - «außerdem ein geringes Wirtschaftswachstum und ein hohes Volumen notleidender Darlehensforderungen», sagt Knobloch.

Das sei allerdings «nicht einfach so» geschehen. Entweder geschah der Verkauf als «umwandlungsrechtliche Abwicklung»: «Dann wurde der Bereich, in dem mein Kredit angesiedelt war, verkauft und mir mitgeteilt, dass ich jetzt bei einem anderen Unternehmen angesiedelt bin», erläutert Knobloch. Oder die Kreditnehmer seien - beim Verkauf einzelner Forderungen - persönlich angeschrieben worden.

Eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat ergeben, dass nicht nur Kredite, die zum Teil nicht rechtzeitig bedient wurden, veräußert worden sein sollen. Zu einem Drittel seien auch Darlehensnehmer betroffen, die ihre Schuld immer pünktlich erbracht haben. Der Umfang der Kredite wird insgesamt mit 15 Milliarden Euro seit 2003 beziffert. Verbände von Banken, Sparkassen und Bausparkassen wehrten sich jetzt erneut gegen Vorwürfe, Kredite ohne Zustimmung verkauft zu haben. Außerdem sei die Sicherungsabrede mit der Bank über die Grundschuld, die das Darlehen sichert, auch beim Übergang des Darlehens auf einen Finanzinvestor weiter gültig.

Der Gesetzgeber will Häuslebauern und mittelständischen Unternehmen jetzt mehr Sicherheit und Transparenz bringen. Unter anderem sollen Darlehensgeber künftig auch Kredite anbieten müssen, die nicht veräußert werden dürfen, heißt es beim Bundesjustizministerium in Berlin.

Das Wirtschaftsmagazin «Capital» berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass lediglich fünf deutsche Baufinanzierer in ihren Verträgen einen Kredithandel im Darlehensvertrag bislang ausdrücklich ausschließen. Drei davon verlangen demnach einen Zinsaufschlag für eine solche Garantie. Alle anderen Institute böten keinen verbindlichen Kredithandelsverzicht oder lieferten lediglich unverbindliche Absichtserklärungen.

«Es ist erst einmal gut, dass es bei den Kunden jetzt ein Bewusstsein dafür gibt», sagt Stefan Walter, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Er rät allen, die einen Baukredit abschließen wollen, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durchzulesen.

Auch Bauherren mit laufenden Darlehen empfiehlt Walter einen Blick ins Kleingedruckte. «Nur wenn es eine Zustimmung zur Veräußerung von Forderungen darin gibt, können diese von der Bank an jemand anderen abgetreten werden.» Wer aus heiterem Himmel Post von Dritten erhält, die behaupten, das komplette Vertragsverhältnis sei auf sie übergegangen, sollte sich rechtlich beraten lassen und den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten. Vor einem Neuabschluss rät der Experte, auf einer Sondervereinbarung zu bestehen, die den Verkauf einer Forderung ausschließt.

INFO: Schutz gegen Verkauf des Kredits - Wie Bauherren richtig formulieren

Eine schriftliche Bestätigung gibt Bauherren die beste Sicherheit, dass ihr Immobilienkredit von der Bank nicht an Dritte verkauft wird. Eine solche Änderung im Kreditvertrag sei grundsätzlich schwer durchzusetzen, heißt es beim Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. Darlehensnehmer sollten es aber in jedem Fall versuchen. Im Zusatz sollte dann folgende Formulierung stehen: «In Abänderung des bestehenden Kreditvertrags mit der Nummer XY garantieren wir Ihnen, dass wir Forderungen aus diesem Kredit nicht an Dritte abtreten werden.»

Ist die Bank zu einer so weitreichenden Zusatzvereinbarung nicht bereit, sollte zumindest auf die Formulierung mit der Einschränkung «insofern Sie diesen Kredit regelmäßig bedienen» hingewirkt werden. Der IVD ist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen.