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Kind erstmals betrunken: Schlafen lassen und Ruhe bewahren

30.01.2008, 08:40

Fürth/dpa. - Wenn ein Kind im Teenageralter zum ersten Mal betrunken nach Hause kommt, sollte es erstmal den Rausch ausschlafen. Für die Eltern gilt: Ruhe bewahren und die erste Entrüstung abklingen lassen, rät die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke).

Erst danach sollten sie nachfragen und zuhören, sachliche Informationen geben und aufklären. Zwar ist Alkohol ein Genussmittel, das in der Gesellschaft fest verankert ist. Er ist aber auch ein Zellgift mit zerstörerischen Auswirkungen auf alle Organe und das Zentralnervensystem.

Wie bei vielen anderen Mitteln entscheidet die Dosis über erwünschte oder schädigende Wirkungen. «Ein Rausch ist eine akute Äthanolvergiftung, also eindeutig schädigend», sagt Andreas Engel, Diplom-Psychologe von der bke. «Nach dem Jugendschutzgesetz ist zudem die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahre, von Branntwein an unter 18-Jährige, strafbar. Anlass für diese Regelung ist unter anderem die Tatsache, dass der jugendliche Organismus besonders sensibel für Schädigungen durch Alkohol ist.»

Trotzdem sollten sich Eltern mit Vorwürfen oder Strafen zurückhalten. Das Risiko- und Probierverhalten gehört laut Engel zum Teenageralter dazu. Er rät Eltern, sich an ihre eigenen einschlägigen Erfahrungen zu erinnern. Ziel sei, Jugendlichen den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol beizubringen. Das ist laut Engel zumindest zum Teil erreicht, wenn der Jugendliche die Sorge der Eltern und die Risiken des Alkoholgenusses bei seiner Entscheidung, ob er Alkohol trinkt oder nicht, berücksichtigt.

Beratung für Eltern und Jugendliche: www.bke.de