Selbstständigkeit Selbstständigkeit: So gründe ich ein eigenes Unternehmen

Endlich der eigene Chef sein. Wer sich selbstständig macht, hat das geschafft. Etwa jeder vierte Deutsche wäre gerne sein eigener Chef, ergab 2012 eine repräsentative GfK-Umfrage zur beruflichen Selbstständigkeit. Für ihre berufliche Unabhängigkeit verzichten viele Gründer in der Anfangszeit auf Freizeit und ein geregeltes Einkommen. „Die meisten Kunden achten nicht auf Bürozeiten“, erzählt Antje Linßner.
Die Leipzigerin hat sich vor zehn Jahren selbstständig gemacht und leitet heute eine Werbeagentur mit mehreren Mitarbeitern. Außerdem berät sie Gründer beim Start in die Selbstständigkeit. Neben Kunden aus dem Immobiliengewerbe und der Gastronomie betreut Linßner auch Kleinunternehmer, die zum Beispiel ein mobiles Friseurgeschäft gegründet haben.
„Wer großen Wert auf geregelten Feierabend legt, sollte sich nicht selbstständig machen“, warnt die Expertin. In den ersten drei Jahren nach der Gründung müsse ein Unternehmer meist auch auf Urlaub verzichten. Mitunter dauere es eine Weile, bis man Geld verdient: „Im ersten Jahr machen viele Gründer Verluste. Da ist Durchhaltevermögen nötig.“ Linßner sagt deshalb: „Ich glaube nicht, dass sich jeder zum Gründer eignet.“
So lange wie möglich als Freiberufler arbeiten
Oft gehe es darum, sich selbst zu verwirklichen, sagt Andreas Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbständigen. „Viele Gründer bringen eine hohe Fachkompetenz mit und haben das Gefühl, sie können selbstständig mehr erreichen“, sagt der Ratgeberautor aus München. Natürlich sei auch kaufmännisches Know-how nötig, aber das könne erworben werden. „Man muss auch kein Mechaniker sein, um Auto zu fahren. Aber ein gewisses Grundverständnis hilft, um rechtzeitig die Werkstatt aufzusuchen.“
Linßner empfiehlt Selbstständigen, sich wenigstens die Grundlagen anzueignen: „Je mehr man weiß, desto mehr kann man günstig selbst erledigen.“ Sie selbst hat schon verschiedene Geschäftsmodelle und Rechtsformen ausprobiert.
Anfängern rät Linßner dazu, es einfach zu halten: „Solange es möglich ist, sollte man als Freiberufler arbeiten. Wenn das nicht mehr geht, ist ein Einzelunternehmen die beste Lösung.“ Das sei beispielsweise nötig, wenn ein Grafiker neben seiner Dienstleistung auch Druckprodukte anbiete. Von einer GmbH oder UG rät sie ab: „Damit ist man zwar aus der persönlichen Haftung raus, dafür ist aber der Verwaltungsaufwand viel höher.“
Vermittelt werden Berater wie Linßner von der KfW-Förderbank in Frankfurt am Main. „Wer bei uns den Zuschuss für ein Gründercoaching beantragt, sucht sich aus unserer Datenbank einen Berater aus“, sagt Anja Bukowski, Direktorin der Abteilung Umwelt und Beratung. Die KfW bezuschusst dann die Beratungsleistungen: Je nach Region übernimmt die Förderbank zwischen 50 und 75 Prozent der Beratungskosten - maximal jedoch 4500 Euro. Antragsschluss für das laufende Programm ist der 15. Juni.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen sitzt. Doch nicht alle Gründer müssen sie zahlen, Freiberufler sind von ihr ausgenommen. Welcher Berufszweig freiberuflich ist, und welcher gewerbetreibend, ist manchmal schwer zu erkennen. So sind etwa kosmetische Berufe gewerblicher Natur, wohingegen Ärzte als Freiberufler arbeiten. Gewerbesteuern müssen von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften nur gezahlt werden, wenn der Jahresertrag einen Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Erst dann muss einmal im Kalenderjahr eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden. Gezahlt wird im Voraus. Das bedeutet: Reicht die Vorauszahlung nicht, kommt eine Nachforderung vom Finanzamt.
Auch die Regeln des Umsatzsteuerrechts sollten Gründer kennen. Bei der Kleinunternehmerregelung kann es sich ein Betrieb aussuchen, ob er seine Produkte mit oder ohne Umsatzsteuer verkaufen möchte. Allerdings nur, wenn der Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt. Aber Achtung: Die 17.500 Euro gelten für das Kalenderjahr. Wenn man sein Unternehmen im Dezember eröffnet, gilt nur ein Zwölftel des Betrags.
Die größte Steuerfalle, in die Gründer tappen können, ist aber eine andere. Fehler in der Jahressteuererklärung rächen sich schnell in Form von Nachforderungen im fünfstelligen Bereich. Das kann jungen Unternehmen unter Umständen das Genick brechen. Vor allem, weil eine Steuererklärung mitunter lange bearbeitet wird und dann rückwirkend gilt.
Eine Steuererklärung muss regulär bis spätestens 31. Mai des Folgejahrs abgegeben werden. Wird sie vom Steuerberater angefertigt, ist bis Ende Dezember Zeit, in Ausnahmefällen auch länger. In diesem Fall kommt der Bescheid wahrscheinlich im ersten Quartal des nächsten Jahres zurück zum Gründer. Errechnet das Finanzamt dann eine Steuerschuld, kommt der große Schock: Das Amt verlangt nämlich eine Nachzahlung für 2012 und denselben Betrag ein weiteres Mal für 2013. Hinzu kommt eine entsprechende Vorauszahlung für das Vierteljahr. Dem Schuldner bleibt kaum etwas anderes übrig, als zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist im Ausnahmefall möglich. Bei einem Ratenplan zeigt sich das Finanzamt aber oft kulant.
Unternehmer sollten Vorsichtsmaßnahmen treffen, etwa mit dem Investitionsabzugsbetrag: Teure Anschaffungen können bereits vor der Existenzgründung abgeschrieben werden. Schon drei Jahre vor der Anmeldung eines Betriebs können sie in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die Wirtschaftsgüter müssen aber bis zum dritten Jahr nach Bildung des Abzugsbetrags angeschafft oder hergestellt werden. Sonst fällt die Förderung rückwirkend weg.
Welche Fördermöglichkeiten für Gründer es noch gibt, verraten Experten auf der nächsten Seite.
Die Förderung kann allerdings erst nach der Gründung beantragt werden: „Mit dem Produkt fördern wir Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung“, sagt Bukowski.
Die Geschäftsidee sollte jedoch schon vor der Selbstständigkeit geprüft werden: „Vieles lässt sich auch schon nebenberuflich oder ehrenamtlich ausprobieren“, empfiehlt Lutz. „Bevor man einen Catering-Service anbietet, sollte man schon mal für Freunde ein Festessen angeliefert haben.“ Idealerweise gebe es zur Gründung dann bereits einen festen Kundenstamm.
Schließlich muss nicht jede Selbstständigkeit ein Vollzeitjob werden - im Gegenteil: Zwei von drei Personen, die sich im vergangenen Jahr selbstständig gemacht haben, taten das im Nebenerwerb. „Angestellte sollten vorher mit ihrem Chef klären, ob sie nebenher noch ein privates Geschäft betreiben dürfen“, rät Lutz. Arbeitslose dürfen bis zu 15 Stunden in der Woche selbstständig tätig sein, ohne den Anspruch auf Unterstützung zu verlieren.
Wenn noch fünf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, können Arbeitslose zudem einen Gründungszuschuss beantragen. „Die Vergabe wird mittlerweile allerdings viel restriktiver gehandhabt.“ Erhielten 2011 noch mehr als 130.000 Gründer das Fördermittel, konnten laut Bundesagentur für Arbeit 2013 nur noch insgesamt 27.700 Personen die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss starten. Das ist eine Konsequenz aus der Abschaffung des Rechtsanspruchs. Doch Lutz sagt auch: „Viele reichen schon gar keinen Antrag mehr ein, deshalb stehen die Chancen auf Förderung bei professioneller Vorbereitung sehr gut.“
Gründer in der Kreativwirtschaft können sich bis zum 16. Juni als „Kultur- und Kreativpilot Deutschland“ bewerben. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Es fördert den Wettbewerb zusammen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Ausgezeichnet werden 32 Selbstständige und angehende Unternehmer. Die Gewinner erhalten ein einjähriges Coaching von Branchenfachleuten sowie die Möglichkeit, an Workshops teilzunehmen. Bewerben kann sich jeder, der eine kulturelle oder kreative Geschäftsidee hat. Einzureichen sind neben einer Beschreibung der Idee ein Motivationsschreiben sowie ein Lebenslauf (www.kultur-kreativ-wirtschaft.de).
Daneben gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten: ALG-II-Empfänger bekommen vom Jobcenter ein Einstiegsgeld gezahlt. Die KfW bietet Gründern zudem günstige Kredite, die auf Nachfrage von der Hausbank vermittelt werden. „Am häufigsten wird der ERP-Gründerkredit bis zu 100.000 Euro nachgefragt“, sagt Bukowski. Doch auch wesentlich größere Gründungsvorhaben würden von der Bank gefördert.
Doch wie viel Geld ist für die Selbstständigkeit nötig? „Selbst wenn keine großen Investitionen nötig sind, fallen auf jeden Fall Lebenshaltungskosten an“, sagt Lutz. Der Autor rät daher dazu, im Vorfeld immer einen Businessplan zu schreiben. „Nachdenken lohnt sich später zehnfach.“ Wer seine Ideen aufschreibe, könne sich auch mit anderen darüber austauschen: „Jeder Fehler ist schon einmal gemacht worden, nur noch nicht von jedem.“ (dpa/gs)
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