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Unliebsamer Mitbewohner Schimmel entdeckt? So reagieren Sie richtig

Geringe Raumtemperaturen, schlechte Dämmung und mangelndes Lüftungsverhalten können Schimmelbildung im Winter begünstigen. Was zu tun ist, wenn's passiert ist.

Von dpa 20.01.2025, 14:19
Gar nicht gut: Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.
Gar nicht gut: Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Felix Heyder/dpa/dpa-tmn

Düsseldorf - Heizung runter, Schimmelgefahr rauf: Wer der Heizkostenrechnung etwas Gutes tun möchte, bewirkt für das Mauerwerk im Winter oft das Gegenteil. Denn kalte, feuchte Wohnräume sind - gerade bei schlechter Dämmung - besonders gefährdet, was die Bildung von Schimmel anbetrifft. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadenfall vorgehen sollten:

1. Sofortmaßnahmen treffen

Haben Sie Schimmel an einer Wand entdeckt, sollten Sie zuerst auf Ursachensuche gehen. Gab es etwa einen Wasserschaden durch Starkregen, ist eine defekte Leitung die Ursache oder leckt ein Wasserhahn? Ergreifen Sie Maßnahmen, damit sich die Feuchtigkeit nicht ausbreitet - etwa den Haupthahn zudrehen.

2. Schaden melden

Damit der Schaden schnell behoben werden kann, sollten Mieterinnen und Mieter ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Gebäudeversicherung und gegebenenfalls ebenso die Hausverwaltung unterrichten. Bei Neubauten ist es ratsam, auch das Bauunternehmen zu kontaktieren.

3. Schaden dokumentieren

Halten Sie den Schaden genau fest und beschreiben Sie, wann und wo er entdeckt wurde. Dokumentieren Sie auch besondere Wetterereignisse, die mit dem Schaden in Verbindung stehen können. Fotografieren Sie die betroffenen Stellen - am besten unter Zuhilfenahme eines Maßbands, um Art und Größe des Schadens besser zu erkennen.

4. Rat einholen

Holen Sie sich bei Unsicherheit Beistand, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Mietervereine oder die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können gute Anlaufstellen dafür sein. Für die Beseitigung der Schäden sind zwar grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Stellt sich später aber ein Mitverschulden von Mietern heraus, können sie finanziell beteiligt werden. Wer gesundheitliche Schäden durch den Schaden befürchtet, sollte zudem den Hausarzt aufsuchen.

5. Kontakt mit Schimmel minimieren

Bei Schäden, die größer sind als ein halber Quadratmeter, sollten Betroffene den entsprechenden Wohnraum bis zur Sanierung nicht mehr nutzen. Sofern möglich, kann der Schaden alternativ abgeschottet werden. Luftdichte Folie oder das Überstreichen mit Farbe vermeiden eine Weiterverbreitung der Schimmelsporen. Bei Schäden unterhalb eines halben Quadratmeters und wenn der Schaden oberflächlich ist, können sich Betroffene an eine Eigensanierung wagen. Tipps dazu gibt es auf der Webseite der Verbraucherschützer.

6. Neuen Schäden vorbeugen

Um dem Risiko weiterer Schäden vorzubeugen, sollten Sie künftig richtig lüften und heizen. Sämtliche Wohn- und Schlafräume sollten dafür auf mindestens 16 Grad beheizt werden. Außerdem sollten Sie regelmäßig lüften - besonders nach dem Duschen, Baden oder Kochen, um die Feuchtigkeit nach außen abzugeben. Die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen kann zum Beispiel mit einem Thermo-Hygrometer gemessen werden - sie sollte höchstens 60 Prozent betragen.