Grippeschutzimpfung Grippeschutzimpfung: Für wen sie wichtig ist, wie lange der Schutz hält und was drin ist

Halle (Saale) - Manuela K., Eisleben: Ich bin erst im letzten November gegen Grippe geimpft worden. Muss ich jetzt wieder zum Impfen gehen?
Antwort: Die Empfehlung zu einer erneuten Impfung hängt mit der Zusammensetzung des Impfstoffes zusammen. Sie wird jährlich an die veränderten Eigenschaften der zirkulierenden Influenzaviren angepasst und von der Weltgesundheitsorganisation festgelegt. Bedenken sollten Sie auch, dass der Schutz nachlässt, je länger die Impfung zurückliegt.
Beate R., Saalekreis: Ich habe seit eineinhalb Wochen die Gürtelrose. Ist es ratsam, dass ich mich jetzt gegen die Grippe impfen lasse?
Antwort: Nein, die Gürtelrose sollte erst abgeheilt sein. Danach wäre ein Sicherheitsabstand von 14 Tagen bis drei Wochen einzuhalten, ehe Sie sich gegen die Grippe impfen lassen sollten.
Diana S., Burgenlandkreis: Wer sollte sich vorrangig gegen die Grippe impfen lassen?
Antwort: Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere allen Menschen, die bei einer Grippe ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Zu diesen Risikogruppen gehören Menschen, die über 60 Jahre alt sind und Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden. Dazu zählen beispielsweise chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Krankheiten wie Multiple Sklerose. Aber auch Menschen mit Immundefekten oder HIV-Infektion, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Schwangere gehören dazu. Außerdem sollten Menschen geschützt sein, die durch ihren Beruf häufig direkten Kontakt zu anderen Menschen haben.
Petra H., Zeitz: Wie lange schützt die Grippeimpfung? Wann tritt der Schutz ein?
Antwort: Etwa 14 Tage nach der Impfung hat sich der Schutz gegen die Influenza-Viren aufgebaut. Er hält etwa ein Jahr vor.
Hanna M., Salzatal: Kann ich mich jetzt trotz einer leichter Erkältung gegen die Grippe impfen lassen?
Antwort: Eine banale Erkältung mit leichter Temperatur unter 38,5 Grad Celsius ist kein Grund, die Impfung gegen die saisonale Grippe zu verschieben. Besteht allerdings ein Infekt mit Fieber (38,5 Grad und höher) oder eine schwere akute Infektionskrankheit, darf man nicht gegen Influenza geimpft werden.
Hilde R., Bitterfeld-Wolfen: Ich bin 73 Jahre alt und wurde am Herzen operiert. Nach der letzten Grippeimpfung lag ich zwei Tage flach. Ist es unbedingt notwendig, dass ich mich impfen lasse?
Antwort: Angesichts Ihrer Vorerkrankung und Ihres Alters gehören Sie der Risikogruppe von Menschen an, die sich gegen die Grippe impfen lassen sollte. Wenn Sie sich zwei Tage nach der Impfung nicht so wohlfühlen, ist das sicher eher hinnehmbar als das Risiko einzugehen, an einer schweren Grippe zu erkranken.
Petra F., Quedlinburg: Warum wird so viel Wert auf die Grippe-Schutzimpfung gelegt? Wie äußert sie sich?
Antwort: Die Influenza ist eine schwere Erkrankung, sie wird durch Influenza-Viren vom Typ A und B ausgelöst. Betroffene leiden unter schlagartigem Schwächegefühl, hohem Fieber, trockenem Husten sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Nach ein bis zwei Wochen klingt die Infektion ab. Bis zur endgültigen Erholung können Monate vergehen. Wichtig ist zu wissen, dass eine Grippe manchmal auch tödlich enden kann.
Clara L., Naumburg: Meine Tochter ist 50 Jahre alt. Sie leidet an Multipler Sklerose. Darf sie gegen die Grippe geimpft werden?
Antwort: Chronisch Kranke sollten geimpft werden. Multiple Sklerose ergibt keine Kontraindikation für eine Grippeerkrankung. Die Impfung ist für Ihre Tochter sinnvoll.
Paula S., Merseburg: Welche Impfstoff-Typen stehen in dieser Saison für die Grippeimpfung zur Verfügung?
Antwort: Es gibt den normalen Impfstoff gegen die Grippe mit drei Komponenten: zweimal mit der Komponente Influenza A, einmal mit der Komponente Influenza B und schließlich den tetravalenten Impfstoff mit vier Komponenten - mit zweimal Influenza A und zweimal Influenza B. Die Komponenten unterscheiden sich durch die unterschiedlichen Virenstämme.
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Sarah K., Burgenlandkreis: Da ich chronisch krank bin, kommt für mich der tetravalente Impfstoff gegen die Grippe infrage. Kann es sein, dass ich den selbst bezahlen müsste?
Antwort: Die Frage der Bezahlung sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse klären. Der tetravalente Impfstoff kostet im Rahmen der Selbstzahlung 23 Euro. Inwieweit er angewendet wird und ob die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erfolgt in Einzelfallentscheidung. Ist aufgrund Ihrer chronischen Erkrankung das Impfen mit dem tetravalenten Impfstoff angebracht, sollten Sie sich das von Ihrem Hausarzt bescheinigen lassen und mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zwecks Übernahme der Kosten vorsprechen. Der „normale“ Impfstoff wird von der Krankenkasse bezahlt.
Mia A., Harz: Welche Grundstoffe enthält der diesjährige Impfstoff?
Antwort: Das ist abhängig davon, welchen von den verschiedenen Grippeimpfstoffen Ihr Arzt verwendet. Auf Nachfrage wird Ihnen Ihr Sie behandelnder Arzt sagen können, auf welcher Basis der Impfstoff hergestellt ist und wie er sich zusammensetzt.
Katrin G., Halle: Enthält der aktuelle Grippe-Impfstoff auch Schutz gegen die Vogel- und die Schweinegrippe?
Antwort: Gegen die Vogelgrippe (H7N9) schützt die aktuelle Impfung nicht, aber gegen die Schweinegrippe (H1N1).
Maria G., Zeitz: Ich habe von einem Nasenspray gegen die Grippe gehört. Ich fürchte mich vor Spritzen und möchte gern wissen, ob das Spray für mich infrage kommt? Ich bin gesund und 43 Jahre alt.
Antwort: Nein, das „Grippespray“ steht nur für Kinder und Jugendliche zwischen zwei und 17 Jahren zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission hat nach der Auswertung verschiedener Studien die Anwendung dieser nasalen Grippeimpfung für Erwachsene nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Karin G., Sangerhausen: Gibt es Menschen, die nicht gegen die Grippe geimpft werden können?
Antwort: Ja, die gibt es. Nicht gegen die Grippe geimpft werden können Menschen, die eine Allergie gegen die Impfstoff-Bestandteile haben, die an einer Hühnereiweiß-Allergie leiden oder bei denen ein fieberhafter Infekt vorliegt. Da der behandelnde Hausarzt seine Patienten genau kennt, wird er Problemfälle mit seinen Patienten besprechen.
Lore P., Blankenburg: Ich bin 85 Jahre alt und wurde 2011 das letzte Mal gegen die Grippe geimpft. Was empfehlen Sie mir?
Antwort: Sie sollten sich jetzt für die laufende Saison gegen die Grippe impfen lassen und in Zukunft jährlich.
Luise F., Wittenberg: Ich hatte Ende November einen Schlaganfall. Darf ich mich impfen lassen?
Antwort: Ja, Sie dürfen! Als chronisch Kranke gehören Sie sogar zu der Risikogruppe, für die die Grippeimpfung besonders empfehlenswert ist.
Christine H., Merseburg: Ich lasse mich seit Jahren gegen die Grippe impfen und hatte danach auch keinerlei Beschwerden. Meine neue Hausärztin möchte, dass ich ihr die Impfung per Unterschrift bestätige. Ist das notwendig?
Antwort: Normalerweise führt der Arzt vor der Impfung mit dem Patienten ein Aufklärungsgespräch. Die Impfung wird vom Arzt in der Patientenakte dokumentiert. Rechtlich gesehen gilt sie als Einverständnis des Patienten mit der Impfung. Es ist aber nicht unüblich, dass sich ein Arzt das Einverständnis zur Grippeimpfung per Unterschrift vom Patienten bestätigen lässt. (mz)

