Zusatzversicherungen bei der AOK Zusatzversicherungen bei der AOK: Darf's etwas mehr sein?
Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat Mitte Dezember 2003 beschlossen, den Mitgliedern der AOK Sachsen-Anhalt ab 2004 Zusatzversicherungen zu vermitteln. Gemeinsam mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG hat die AOK Sachsen-Anhalt ein Paket geschnürt, dass es den Mitgliedern ermöglicht, zusätzliche Leistungen zu erhalten. Das Gesundheitsreformgesetz erlaubt von 2004 an die Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen.
AOK-Versicherte können fortan im stationären Bereich Zusatzversicherungen abschließen und zum Beispiel die Chefarztbehandlung, das Krankenhaustagegeld oder den Krankenhausaufenthalt in Ein- oder Zweibettzimmern auswählen. Auch im ambulanten Bereich wird es Zusatzversicherungen geben. So sind beispielsweise Zusatzversicherungen für Sehhilfen, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Krankentagegeld oder der komplette Auslandsreisekrankenversicherungsschutz möglich.
Die AOKs in den neuen Bundesländern haben mit dem Marktführer DKV spezielle Gruppentarife für die Zusatzversicherungen vereinbart. Rabatte machen diese Zusatzversicherungen gegenüber herkömmlichen Angeboten besonders attraktiv. Der Vorteil liegt jedoch nicht nur am Preis. Dass zusätzliche Angebot, weitere Versicherungen die Gesundheit betreffend abzuschließen, kann dadurch aus einer Hand und unter einem Dach in Anspruch genommen werden. Auch weiterhin bleibt somit die AOK Sachsen-Anhalt Ansprechpartner rund um den Krankenversicherungsschutz.