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Richtig auskurieren MZ-Leserforum: Fragen und Antworten zur Mutter-/Vater-Kind-Kur

20.06.2017, 15:58
Auch Väter fahren mit ihren Kindern immer häufiger zu einer Kur.
Auch Väter fahren mit ihren Kindern immer häufiger zu einer Kur. dpa

Marion Danner von der Kurklinik Arendsee DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter und Kind.

Foto: Kornelia Noack

Ramona Winkler von der Kurklinik Arendsee DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Mutter und Kind.

Foto: Kornelia Noack

Ulrike Skaliks von der Techniker Krankenkasse.

Foto: Kornelia Noack

Michael K., Eisleben: Ich interessiere mich für eine Vater-Kind-Kur. Muss ich als Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

Antwort: Urlaub müssen Sie für eine Vater-Kind-Kur nicht nehmen. Der Arbeitgeber ist laut Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz gesetzlich verpflichtet, Sie für die Zeit der Kur bezahlt freizustellen. Es empfiehlt sich aber, mit dem Arbeitgeber rechtzeitig  über die Freistellung zu sprechen, damit er das bei der Arbeitsplanung  berücksichtigen kann.

Jan D., Saalekreis: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich als Vater zu einer Vater-Kind-Kur fahren kann?

Antwort: Voraussetzung dafür ist immer, dass bei Ihnen als Vater - beziehungsweise bei einer Mutter-Kind-Kur der Mutter - eine Kurbedürftigkeit aus medizinisch notwendigem Grund vorliegt. Das muss Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt oder Facharzt attestiert werden. Die Vater-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Sie soll dem Vater aus Krankheit, aber auch aus Erschöpfungszuständen heraushelfen. Dafür stehen Kurkliniken mit besonderen Therapieangeboten zur Verfügung. Zu beachten ist, dass nicht alle Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren auch für Väter geöffnet sind. Das hängt von den konzeptionellen Vorgaben und Schwerpunkten der einzelnen Einrichtung ab. Einige Kurhäuser bieten aber auch zielgerichtet Vater-Kind-Kuren an, beispielsweise die DRK-Vorsorge- und Rehabilitationsklinik in Arendsee. Und: Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben und Sie als Vater tragen die Haupterziehungsverantwortung.

Daniel L., Halle: Bis zu welchem Alter kann denn ein Kind zu einer Mutter-/Vater-Kind-Kur mitfahren? Wie viele Kinder dürfen mitfahren?

Antwort: Kinder können bis zu ihrem zwölften Lebensjahr mitgenommen werden, sofern sie im gewohnten Umfeld nicht angemessen versorgt werden können. Bei der Anzahl der mitzunehmenden Kinder gibt es keine Begrenzung. Wichtig ist nur, dass sie im Haushalt wohnen und der kurbedürftige Vater beziehungsweise die kurbedürftige Mutter die Haupterziehungsverantwortung trägt.

Manuela R., Wittenberg: Mein Arzt rät mir zu einer von ihm als medizinisch notwendig begründeten Mutter-Kind-Kur. Da meine fünfjährige Tochter, die ich mitnehmen würde, oft erkältet ist: Könnte ich mir eine Kurklinik an der See aussuchen?

Antwort: Grundsätzlich hat der Gesetzgeber für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur hinsichtlich der Einrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt. Allerdings muss die Indikation Ihrer Erkrankung dazu passen und auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Letztendlich entscheidet Ihre gesetzliche Krankenkasse über die Kureinrichtung und wird versuchen, Ihrem Wunsch entgegenzukommen.

Daniel H., Zeitz: Bei einer Vater-Kind-Kur muss ich als Vater ja im medizinischen Sinn kurbedürftig sein. Gibt es bei Vätern spezielle Krankheiten, die das begründen?

Antwort: Speziell bei Vätern begründet sich eine Kurbedürftigkeit oftmals in bei Stress auftretenden Herz-Kreislaufproblemen, Magen-Darm-Problemen und Schlafstörungen. Bei Müttern liegen häufig Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Atemwegserkrankungen vor, sie leiden aber auch häufiger unter psychosomatischen Erkrankungen, an Depressionen oder am Burn-out-Syndrom. Viele Mütter sind einfach total erschöpft und haben Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. Das alles kann aber ebenso auf Väter zutreffen.

Beate G., Querfurt: Mein Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur wurde von meiner gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt. Ich verstehe das nicht und habe Widerspruch eingelegt. Ich bin alleinstehend. Mein sechsjähriger Sohn hat es mit den Atemwegen, oft Bronchitis, auch eine Lungenentzündung lag vor. Wie sehen Sie das?

Antwort: Ihrer Schilderung zufolge haben Sie den Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur mit den gesundheitlichen Problemen Ihres Sohnes begründet. Voraussetzung für eine Mutter-Kind-Kur sind aber immer die gesundheitlichen Probleme der Mutter. Nur diese können eine Mutter-Kind-Kur begründen. Für Sie heißt das, dass Sie Ihren Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur mit Ihren gesundheitlichen Problemen als medizinisch notwendig begründen müssen. Zum Beispiel die Doppelbelastung von Beruf und Erziehung, die Sie als Alleinstehende psychisch und physisch an Ihre Belastbarkeitsgrenze und in einen Erschöpfungszustand bringt, hervorgerufen auch durch die Pflege Ihres häufig kranken Sohnes. Da Sie bereits Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt haben, sollten Sie umgehend Ihre Krankenkasse informieren, dass Sie noch eine Ergänzung zu Ihrem Widerspruch einreichen. Bitten Sie darum, solange mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs zu warten. Es bleibt dann die Option, dass Ihr Sohn als Begleitkind mitfährt oder aber er auch auf seine Atemwegserkrankungen hin während der Kur behandelt wird.

Sophie P., Dessau-Roßlau: Vor vier Jahren bin ich mit unserer Tochter zu einer Mutter-Kind-Kur gefahren. Könnte mein Mann jetzt einen Antrag auf eine Vater-Kind-Kur stellen?

Antwort:Ja, das ist möglich. Der Antrag auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur kann nur alle vier Jahre gestellt werden. Wenn das aus medizinischer Sicht jetzt erneut notwendig ist und sich mit den gesundheitlichen Problemen Ihres Mannes begründen lässt, kann Ihr Mann einen solchen Antrag bei seiner Krankenkasse einreichen. Wichtig ist zudem, dass Ihr Mann mit Ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Haupterziehungsverantwortung bei einer wiederholten Mutter-/Vater-Kind-Kur gewechselt wird.

Karo F., Naumburg: Können nur gesunde Kinder zu einer Mutter-Kind-Kur mitgenommen werden?

Antwort: Kinder bis zwölf Jahre können als gesunde Begleitpersonen immer mit Mutter oder Vater zu einer Mutter-/Vater-Kind-Kur fahren, wenn sie im gewohnten Umfeld nicht angemessen versorgt werden können. Falls neben Mutter oder Vater auch die Kinder kurbedürftig sind, werden sie mitbehandelt. Das ist beispielsweise bei Infektanfälligkeiten, Hautkrankheiten oder Verhaltensstörungen der Fall. Ausschlaggebend für die Bewilligung der Mutter-/Vater-Kind-Kur ist aber immer, dass die Antragstellung sich auf die medizinische Kurbedürftigkeit der Mutter oder des Vaters begründen muss.

Robert S., Teutschenthal: Meine Frau und ich pflegen seit 18 Jahren unseren schwerstbehinderten Sohn. Er muss neben der Rundumpflege sechsmal in der Woche zu Anwendungen gefahren werden. Wir haben mehrfach für unseren Sohn eine Kur beantragt. Sie wurde abgelehnt. Wäre eine Vater-Kind-Kur eine Möglichkeit?

Antwort: Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbegrenzung bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur. Sie könnten Ihren Sohn mitnehmen. Wichtig ist, dass die Kurbedürftigkeit für Sie als Vater als medizinisch notwendig infolge der hohen psychischen und physischen Belastung durch die Rundumpflege dargelegt und durch Ihren Arzt attestiert wird. Angesichts der Belastung durch die Betreuung des behinderten Sohnes - hoher Erschöpfungszustand, Stress, Rückenprobleme infolge schweren Hebens - liegt eine Kurbedürftigkeit im medizinischen Sinn bei Ihnen nahe. Es gibt Einrichtungen, die speziell für Mutter-/Vater-Kind-Kuren mit behinderten Kindern ausgelegt sind.

Sophie P., Dessau-Roßlau: Wie lange dauert eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Antwort: Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur dauert drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Verlängerung. Das ist jedoch die Ausnahme

Lore H., Merseburg: Ich bin 70 Jahre alt und pflege meine schwerstbehinderte Tochter (48), Pflegestufe 3. Könnte ich denn auch für eine Mutter-Kind-Kur infrage kommen, um einmal aufzutanken? Ich bin mit den Nerven völlig am Ende. Oder wäre mein Alter da hinderlich?

Antwort: Grundsätzlich ist das möglich. Sie sollten unbedingt einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur stellen. Für die Mitnahme behinderter Kinder gibt es keine Altersbegrenzung. Und Ihr Alter spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Kur mit Ihrer gesundheitlichen Belastung begründet wird, Sie dabei im Vordergrund stehen. Das sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen und sich entsprechend attestieren lassen. Den Antrag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, verbunden mit dem Wunsch auf eine spezialisierte Kureinrichtung für Schwerstbehinderte.

Heike S., Bad Bibra: Meine Enkelin ist übergewichtig und wird auch immer dicker. Bei einer Größe von 1,45 Meter wiegt sie derzeit 60 Kilo. Wäre eine Kur gegen die Zunahme möglich oder gibt es anderweitige Hilfe? Die Mutter ist schwer belastet infolge von Schilddrüsen- und Unterleibsoperationen.

Amtwort: Um Ihrer Enkelin gegen die Gewichtszunahme zu helfen, können drei Möglichkeiten geprüft werden. Das wäre zum einen eine ambulante Ernährungsberatung, für die es auch Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse gibt. Zum anderen wäre das eine Kinder-Reha für Adipositas mit der Mutter als Begleitperson. Diese ist beim Rentenversicherungsträger zu beantragen. Als weitere Variante kommt schließlich eine Mutter-Kind-Kur in Frage. Dabei wird bei der Behandlung der Enkelin mit Übergewicht die Mutter gleich mit einbezogen. Praktiziert wird das beispielsweise in der Kur-Klinik in Arendsee. Hier erhalten übergewichtige Kinder und ihre Eltern eine Ernährungsberatung, lernen kochen, essen entsprechend gemeinsam und tauschen sich zu dem Thema gesunde Ernährung aus, werden zudem zu sportlichen Aktivitäten mit Spaßfaktor animiert. Auch hier gilt: Bei der Mutter-Kind-Kur muss die Kurbedürftigkeit aus der gesundheitlichen Belastung der Mutter heraus begründet und medizinisch attestiert werden. Gern kann sich Ihre Tochter bei einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände Hilfe und Tipps holen.

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Um eine Infektion durch Kontaktlinsen zu vermeiden, sind Hygiene und regelmäßige Kontrollen beim Fachmann unerlässlich. Laut Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen sollten Träger weicher Kontaktlinsen halbjährlich, Träger formstabiler Linsen jährlich einen Spezialisten aufsuchen. Da sich das gesunde Auge ständig verändere, könnten auch gut angepasste Kontaktlinsen nach einiger Zeit zu verminderter Sehschärfe oder schlechterem Tragekomfort führen.
Um eine Infektion durch Kontaktlinsen zu vermeiden, sind Hygiene und regelmäßige Kontrollen beim Fachmann unerlässlich. Laut Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen sollten Träger weicher Kontaktlinsen halbjährlich, Träger formstabiler Linsen jährlich einen Spezialisten aufsuchen. Da sich das gesunde Auge ständig verändere, könnten auch gut angepasste Kontaktlinsen nach einiger Zeit zu verminderter Sehschärfe oder schlechterem Tragekomfort führen.
ZVA/Skamper