Krankheitsfall oder Pflegefall Grundpflege: Leistungen und Kosten der Pflegedienstleistung
Die Grundpflege ist eine typische Pflegedienstleistung. Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Festbeträge für die kleine und die große Grundpflege.
Magdeburg. - Für Angehörige, die beim Essen, Anziehen oder bei Toilettengängen nicht mehr alleine zurechtkommen, gibt es die sogenannte Grundpflege. Die Grundpflege kann ein Angehöriger oder eine professionelle Pflegekraft übernehmen.
Was gehört zur Grundpflege?
Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie umfasst alle täglichen Grundverrichtungen des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
Wie viel Grundpflege notwendig ist, ist je nach vorhandener Selbstständigkeit und Pflegegrad unterschiedlich. Grundpflege kann bedeuten, dass der Pflegebedürftige lediglich beaufsichtigt und angeleitet wird. Wer nicht mehr so aktiv ist, bekommt seine Grundpflege im Bett.
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Die Grundpflege umfasst neben der reinen Versorgung auch die Förderung von alltäglichen Fähigkeiten, Gespräche, die Beobachtung des Erkrankten und Vorsorgemaßnahmen (Prophylaxen in der Grundpflege). Die Grundpflege ist als Teil der häuslichen Krankenpflege im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Was gehört nicht zur Grundpflege?
Nicht zur Grundpflege gehören das Planen und Einkaufen von Lebensmitteln sowie die Zubereitung von Mahlzeiten. Aufgaben dieser Art zählen zu dem Bereich der haushaltswirtschaftlichen Versorgung.
Was ist die kleine Grundpflege und die große Grundpflege?
Die Grundpflege ist so individuell wie die Menschen, die von ihr betroffen sind. Das gilt auch für den Grundpflege-Ablauf. Der Gesetzgeber hat nur den Inhalt definiert, der zur kleinen Grundpflege und zur großen Grundpflege gehört.
Pflegekräfte trennen zwischen kleiner Grundpflege und großer Grundpflege. Beide unterscheiden sich lediglich im Umfang.
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Was bedeutet kleine Grundpflege?
Zur kleinen Grundpflege zählt beispielsweise die Hilfe bei An- und Auskleiden, Assistenz bei Toilettengängen, Zahn- und Mundpflege, sowie Teilwäsche des Gesichts, Oberkörper und Intimbereich. Pflegebedürftige Personen können sich überwiegend selbst waschen und versorgen und benötigen lediglich Unterstützung bei einigen Aufgaben.
Was gehört alles zur großen Grundpflege?
Bei der großen Grundpflege ist der Aufwand für die Körperpflege deutlich höher. Alle Tätigkeiten der kleinen Grundpflege sind hierbei in der Regel eingeschlossen. Je nach Bedarf handelt es sich hierbei jedoch meist um eine Ganzkörperpflege oder Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Da sich die Versorgung von Pflegebedürftigen häufig nicht auf reine Pflegeleistungen beschränkt, gehören zur häuslichen Krankenpflege neben der Grundpflege auch die Behandlungspflege (zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Saubermachen, Einkäufe, Heizen).
Was bedeutet Grundpflege im Krankheitsfall und Pflegefall?
Es gibt zwei Gründe, zu Hause pflegerisch versorgt zu werden: den Krankheitsfall und den Pflegefall. Je nachdem, wie lange und in welchem Ausmaß jemand pflegerische Hilfe benötigt, erhält der Pflegebedürftige häusliche Krankenpflege oder Geld von der Pflegeversicherung.
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Seit dem 1. Januar 2016 haben Versicherte für bis zu vier Wochen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Außerdem steht ihnen eine Haushaltshilfe zu. Im Krankheitsfall verschreibt der Arzt die Grundpflege. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse, da die Kosten nur für kurze Zeit vorübergehend anfallen.
Benötigt ein Pflegebedürftiger über einen längeren Zeitraum häusliche Krankenpflege, ist es wahrscheinlich, dass sich aus dem Krankheitsfall ein Pflegefall entwickelt. In diesem Fall finanziert die Pflegeversicherung die Kosten mit Festbeträgen. Ob jemand pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad erhält, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse von Fall zu Fall.
Was kostet die Grundpflege und wer zahlt sie?
Sie können die Grundpflege als Angehöriger selbst übernehmen. Oder sie auch einem Pflegedienst überlassen. Dies gilt dann als Pflegesachleistung und wird anteilig vom Pflegegeld abgezogen.
Grundpflege durch Angehörige
Pflegen Angehörige den Pflegebedürftigen, erhält dieser von der Pflegekasse ein Pflegegeld, in dem auch eine eventuelle Grundpflege berücksichtigt ist. Die Gesamtsumme reicht von 332 Euro (Pflegegrad 2) bis 947 Euro (Pflegegrad 5). Hat der Betroffene Pflegegrad 2 bis 5, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für einen Pflegedienst. Das gilt dann als Sachleistung (siehe Tabelle).
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Pflegedienst Preise Grundpflege
Je nachdem, ob eine voll ausgebildete Fachkraft oder eine angelernte Kraft die Grundpflege übernimmt, variieren die Kosten für die reine Grundpflege. Am besten erkundigen Sie sich bei einem ambulanten Pflegedienst vor Ort über die Preise der Grundpflege. Hier einige Durchschnittswerte:
- Große Grundpflege Kosten: zwischen ca. 30 Euro und 40 Euro
- Kleine Grundpflege Kosten: zwischen ca. 20 Euro und 25 Euro
Alle Angaben ohne Gewähr.