Die elektronische Gesundheitskarte kommt

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. In 2011 erhalten mindestens 75.000 Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt die neue Gesundheitskarte. Bis Mitte 2013 werden alle Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt mit der neuen Gesundheitskarte ausgestattet sein.
Es werden zunächst AOK-Versicherte ab 15 Jahren im nördlichen Sachsen-Anhalt - von Salzwedel bis Magdeburg - mit der Bitte angeschrieben, bei ihrer Krankenkasse ein Passbild abzugeben. Nach und nach werden auch die Versicherten in den anderen Regionen Sachsen-Anhalts angeschrieben.
Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine personalisierte Karte mit einer neuen Versichertennummer, die den Missbrauch erschwert. Die neu vergebene Versichertennummer bleibt lebenslang bestehen. Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte wird die neue Gesundheitskarte bei Versicherten über 15 Jahren auf der Vorderseite mit einem Passbild des Karteninhabers versehen sein. Personen unter 15 Jahren und Personen mit einer Pflegestufe 2 oder 3 erhalten die eGK ohne Bild. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Außerdem enthält die neue Karte einen so genannten Mikroprozessor. Dieser leistet deutlich mehr als ein einfacher Chip auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Er kann beispielsweise Daten so verschlüsseln, dass sie von Unbefugten nicht gelesen werden können.
Anforderungen an das Passbild
AOK-Versicherte, die bereits über ein biometrisches Passbild verfügen, z. B. für ihren Personalausweis oder Reisepass, können es auch für die Gesundheitskarte verwenden! Andere Passbilder, die den Versicherten zweifelsfrei als Karteninhaber erkennen lassen, sind ebenfalls möglich.
Das Passbild muss farbig sein.
Das Passbildmuss aktuell sein.
Das Passbild darf nicht geknickt oder beschädigt sein.
Das vorgegebene Format für das Passbild ist 35 x 45 mm (ohne Rand).
Es sind nur Porträtaufnahmen (Frontaufnahmen) gestattet – mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte des Passbildes.
Bei Brillenträgern müssen die Augen klar erkennbar sein.
Der Hintergrund des Passbildes muss neutral und einfarbig sein, ohne störende Elemente und Schatten.
Das Tragen von Kopfbedeckung darf die eindeutige Identifikation nicht verhindern. Kopfbedeckungen sind nur bei Angehörigen von Religionsgemeinschaften oder geistlichen Orden zulässig. Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes, dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossene Schwesternschaften.
Die antragstellende Person muss zweifelsfrei erkennbar sein (keine geschlossenen Augen, kein zu helles oder dunkles Foto, keine Sonnenbrille, beide Gesichtshälften müssen deutlich erkennbar sein).
Es dürfen keine Uniformteile sichtbar sein.
Bleibt die alte KV-Karte noch gültig?
Bis zum Erhalt der neuen Gesundheitskarte bleibt die alte Versichertenkarte weiter gültig. Bis 2013 soll die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte in den Arztpraxen und Kliniken vollständig abgelöst haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die bisherige Krankenversicherungskarte neben der elektronischen Gesundheitskarte mit sich geführt werden. Parallel zur Ausgabe der neuen Gesundheitskarte an die Versicherten werden derzeit Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser mit entsprechenden Kartenlesegeräten ausgestattet.
Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte verfügt zunächst nur über Daten des Versicherten. So enthält die Karte Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus.
Die elektronische Gesundheitskarte wird mit einem verbesserten Prozessorchip – dem so genannten Mikroprozessor – ausgestattet. Dieser Mikroprozessor kann Schritt für Schritt erweitert werden. Damit wird künftig eine Speicherung von medizinischen Zusatzdaten auf der Gesundheitskarte möglich sein. Versicherte können zusammen mit Ihren Ärzten entscheiden, welche medizinischen Daten auf der Karte gespeichert werden. Derzeit ist offen, welche Zusatzdaten auf der Gesundheitskarte gespeichert und eingesehen werden können.
Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte erhalten Versicherte unter www.aok.de/sachsen-anhalt sowie unter der kostenfreien Servicehotline 0800 226 5726.